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LR Theiner zu Ahrstufe IV: OK nach gewissenhafter Gesamtabwägung

Gegen den Vorwurf, die Landesregierung habe mit ihrem OK zur Ahrstufe IV in Steinhaus die Bedenken der eigenen Experten vom Tisch gewischt, wehrt sich Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner. Er betont: "Die Ämter konnten sich auf keine positive Begutachtung einigen, es war deshalb an der Landesregierung, eine Gesamtabwägung - auch mit Blick auf den Mehrwert für die Bürger - vorzunehmen."

Zuallererst stellt der Landesrat klar: für Kleinwasserableitungen wie bei der Ahrstufe IV brauche es keine UVP, also keine Umweltverträglichkeitsprüfung, es sei vielmehr die zuständige Dienststellenkonferenz, die die Gutachten der einzelnen Ämter bündele. "Damit ersparen wir dem Bürger, Genehmigungen in zig Ämtern einzuholen, allerdings kann die Genehmigung auch nur dann gegeben werden, wenn alle Ämter ein positives Gutachten abgeben", so Theiner.

Dies sei bei der Ahrstufe IV nicht der Fall gewesen, es habe zum Projekt positive wie negative Gutachten, also keine einhellige Position der Ämter gegeben. "Die Bedenken jener Ämter, die ein negatives Gutachten abgegeben haben, sind in die Diskussion in der Landesregierung eingeflossen, allerdings hatte die Landesregierung auch zusätzliche Argumente zu bewerten, allen voran den Nutzen der Bevölkerung", erklärt der Landesrat. Dieser bestehe etwa darin, dass dank der Ahrstufe IV die gesamte Gemeinde in den Genuss der selben Stromtarife komme: "Und die Gleichbehandlung der Bürger ist nun einmal ein hohes Gut", so Theiner.

Wert legt der Landesrat auch darauf, dass das positive Gutachten der Dienststellenkonferenz letztendlich am zweiten Teilstück der Ableitung gescheitert sei: "Für den oberen, steilen Teil hätte es keine Bedenken gegeben, Bedenken gab es nur für die lange untere Ausleitung in einem ruhigen Fließgewässer", so Theiner.

chr