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Kompatscher und Stocker stellen Unterstützung für Mindestrentner vor

Um die finanzielle Lage der Mindestrentner zu verbessern, gibt das Land eine Ergänzung, indem es die Wohnungsnebenkosten rückerstattet. Damit komme das Land unbürokratisch einer langjährigen Forderung nach, so LH Arno Kompatscher und LRin Martha Stocker, die die Maßnahme am 28. August in Bozen vorgestellt haben. Am 2. und 9. September gibt es nachmittags in den Sozialsprengeln Detailinformationen.

"Mit einer Ergänzug helfen wir Mindestrentnern, die aufgrund hoher Lebenserhaltungskosten Schwierigkeiten haben mit ihrer Rente bis zum Monatsende auszukommen", so LH Kompatscher, LRin Stocker und Abteilungsdirektor Critelli

„Mit dieser Ergänzung kommen wir einer langjährige Forderung vieler Parteien und sozialen Organisationen nach und helfen jenen,  die nur eine sehr niedrige Rente beziehen und aufgrund der hohen Lebenserhaltungskosten Schwierigkeiten haben mit ihrer Rente bis ans Monatsende auszukommen", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. „Durch die Ergänzung, die in Form einer Rückerstattung für die Wohnnebenkosten erfolgt, haben die Mindestrentner dann, wie angekündigt, bis zu 700 Euro und mehr in der Tasche", sagte der Landeshauptmann. Ursprünglich sei die Ergänzungszahlung nur für Mindestrentner über 70 Jahren, die in Miete leben gedacht gewesen, nun  wurde sie auch auf Besitzer von Erstwohnungen ausgedehnt, so Kompatscher.

Künftig sei darauf zu achten, dass sich möglichst viele Menschen, besonderes auch die jungen Menschen in punkto Rente besser absichern, um solche Übergangsmaßnahmen zu vermeiden, unterstrich der Landeshauptmann.

Soziallandesrätin Stocker verwies auf die zwei Informationsnachmittage in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, Seniorenverbänden und Patronaten am 2. und 9. September, von 15 bis 17 Uhr, bei denen die Mindestrentner in den Sozialsprengeln im Detail über den Landesbeitrag informiert werden. Eine andere Form der Aufstockung als die Rückerstattung der Wohnnebenkosten sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, so Kompatscher und Stocker. „Wir hätten riskiert, dass die Beiträge als Einkommen bewertet werden und der Staat dann mit seinen Zahlungen an die Mindestrentner zurückfährt", erklärte Stocker. Um in den Genuss des Beitrags für Wohnnebenkosten zu kommen, müssen Mindestrentner bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen 70 Jahre oder älter sein und alleine leben. Zudem dürfen ihre Rentenbezüge nicht den Betrag von 7800 Euro netto jährlich übersteigen und sie dürfen außer ihrer Wohnung oder ihrem Eigenheim kein größeres Vermögen haben. Nach derzeitigen Hochrechnungen würden rund 4000 Personen von der neuen Maßnahme profitieren, so Landeshauptmann Kompatscher.

„Bei den Infonachmittagen können die Mindestrentner auch schon gleich das Gesuch erstellen und werden dabei beraten", kündigte der Direktor der Landesabteilung Soziales Luca Critelli an. „Eine Person, die 580 Euro Mindestrente hat, bekommt durch den erhöhten Beitrag 170 Euro und hat somit 750 Euro im Monat zur Verfügung", machte der Abteilungsdirektor ein Beispiel. „Jemand der nicht Mindestrentner ist, aber eine niedrige Rente hat, wie beispielsweise 800 Euro, kann den normalen Beitrag für Wohnnebenkosten bekommen, der in diesem Fall 70 Euro im Monat ausmacht", so Critelli. Den normalen Beitrag für Wohnnebenkosten können laut Critelli auch Paare bekommen.

Für die Rückerstattung der Wohnnebenkosten brauche es eine Dokumentation, es sei aber auch eine Eigenerklärung möglich, so der Abteilungsdirektor. Bei den Infonachmittagen sollten die Mindestrentner einen gültigen Ausweis, die Steuernummer und den Nachweis sämtlicher bezogener Renten mitbringen, sagte Critelli.

Wie Landesrätin Stocker unterstrich, können die Anträge ab September 2014 bei den Sozialsprengeln gestellt werden. Es sei aber gewährleistet, dass die Rückvergütung die Monate ab Juli 2014 umfasse, so Stocker.

SAN

Bildergalerie

Rückerstattung der Wohnungsnebenkosten, Unterstützung für Mindestrentner

Landesrätin Stocker zu den Neuheiten in Sachen Mindestrente

Landeshauptmann Kompatscher zur Bedeutung der Unterstützung der Mindestrenten

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