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Oberschulbesuch außerhalb Südtirols: jetzt um Stipendien ansuchen

Ab heute können Schüler und Schülerinnen die außerhalb Südtirols Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren für das Schuljahr 2014/2015 ansuchen. Einreichetermin ist der 18. Dezember 2014.

Die Antragsformulare für Studienbeihilfen für Oberschulen oder Vollzeitkurse außerhalb Südtriol liegen ab sofort im Amt für Schulfürsorge in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen auf. Zudem stehen die Formualre im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zum Herunterladen bereit. Die Stipendienansuchen sind innerhalb Donnerstag, 18. Dezember, im Amt für Schulfürsorge einzureichen.

Die Studienbeihilfen sind nach wie vor nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1500 Euro und 4000 Euro,  Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Studienförderung ist eine Mindestkursdauer von sechs Monaten. Außerdem kann um die Rückerstattung von Schul- bzw. Kursgebühren angesucht werden. Auch in diesem Fall gilt das bereinigte Familieneinkommen als Berechnungsgrundlage, die Rückerstattungsbeträge sind gestaffelt und betragen zwischen 10 und 70 Prozent der jeweiligen Schul- bzw. Kursgebühren. Die Rückerstattung wird nur bei einem Mindestbetrag der Gebühren von 500 Euro gewährt.

Um die Studienförderungsmaßnahmen können EU-Bürger und Nicht EU- Bürger ansuchen, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind, im Jahr 2013 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 32.000 Euro erzielt haben und für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung bzw. keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Bei besonders kostenintensiven Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Inanspruchnahme der Begünstigungen berechtigt, auf 34.000 Euro angehoben.

 

 

cl