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Außerschulische Bildungsträger: Bis 11. November um Akkreditierung ansuchen
Schulen können Bildungstätigkeiten anerkennen, die Schüler bei außerschulischen Organisationen ausüben. Dadurch verringert sich die Pflichtunterrichtszeit für die Schüler. Allerdings müssen die Bildungsträger vorgegebene Qualitätskriterien erfüllen oder akkreditiert sein. Um diese Akkreditierung können außerschulische Bildungsträger noch bis 11. November im Deutschen Schulamt ansuchen.
Eine Akkreditierung kommt für Organisationen mit einem größeren Einzugsgebiet in Frage. Dabei überprüft eine Landeskommission, ob die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllt werden. So wird vermieden, dass jede einzelne Schule die Einhaltung der Qualitätskriterien überprüfen muss. Die Entscheidung, ob und welche Bildungsangebote anerkannt werden, trifft dann aber jede einzelne Schule für sich.
Die Anträge um Akkreditierung zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote im Schuljahr 2016/17 können bis 11. November 2015 an das Amt für Schulverwaltung des Deutschen Schulamtes gestellt werden. Die Anträge können elektronisch oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Weitere Informationen und Vordrucke:
Deutsches Schulamt - Amt für Schulverwaltung
Bozen, Amba-Alagi-Straße 10
Tel.: 0471/417553 - Fax 0471/417559
E-Mail: Sa.Schulverwaltung@schule.suedtirol.it www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=518023
jw