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Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes: LRin Stocker stellt Vorschlag vor
Die Reorganisation der Führungsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist eine der Hauptaufgabenfelder der Gesundheitsreform. Nach einem breiten Beteiligungsprozess zur Diskussion der verschiedenen erarbeiteten Modelle legt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker in diesen Tagen ihren Vorschlag politischen Interessensvertretern zur Diskussion vor.
Der von Landesrätin Stocker vorgelegte Vorschlag zur Neuordnung des Südtiroler Gesundheitsdienstes ist das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses, bei dem sich politische Interessensvertreter, der Rat der Gemeinden und die Bezirksgemeinschaften sowie Vertreter der Gewerkschaften, der Ärztekammer, der Fachorganisationen im Gesundheitsbereich und der Patientenorganisationen eingebracht und vier verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert hatten.
Vordergründiges Ziel der Novellierung des Landesgesetzes 7/2001 ist laut Landesrätin Stocker die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und effizient arbeitenden Gesundheitsdienstes zur Versorgung der Menschen in Südtirol. Die drei Säulen der Gesundheitsversorgung sind die Vorsorge, die Akutversorgung und die wohnortnahe Betreuung und Nachsorge. "Es gilt dabei, einen nahtlosen Übergang zwischen den verschiedenen Diensten zu gewähren, damit die Patienten zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort von den richtigen Fachkräften versorgt werden können", so Stocker. Daneben gilt es mit der Reform, die Verwaltung des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu vereinheitlichen und zu verschlanken.
Der Vorschlag der Landesrätin sieht dabei vor, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb wie bisher von einer Betriebsspitze mit Generaldirektion sowie Gesundheits-, Pflege- und Verwaltungsdirektion geführt wird. Diese sind für die operative Geschäftsführung des Gesamtbetriebes und die Umsetzung der Vorgaben vonseiten der Landesregierung und der Landesabteilung Gesundheit verantwortlich.
In zweiter Führungsebene ist ein Direktor des Departements für Gesundheitsvorsorge für die Koordinierung der Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Umsetzung des unlängst verabschiedeten Landespräventionsplanes zuständig.
Um die stärkere Zusammenarbeit und Vernetzung der sieben Krankenhäuser kümmert sich hingegen der neue Direktor des Krankenhausnetzes: Dieser ist dafür verantwortlich, dass die für die einzelnen Krankenhäuser vorgesehenen Leistungsprofile in landesweiter patientenorientierter und angemessener Qualität angeboten werden. Der Direktor des Krankenhausnetzes arbeitet dabei eng und in Abstimmung mit den Ärztlichen Leitern, aber auch mit den Pflegedienstleitern und Verwaltungsleitern der Bezirke und der einzelnen Häuser zusammen.
Für ein abgestimmtes Zusammenspiel in der Leistungserbringung und einen nahtlosen Übergang der Patienten zwischen dem Krankenhaus und der medizinischen Versorgung vor Ort sind zukünftig hingegen die vier Direktoren der Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck verantwortlich.
Die Präsentation im Anhang gibt Aufschluss über das vorgelegte Konzept, die vorgesehene Führungsstruktur und die Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte.
Landesrätin Martha Stocker wird ihren Vorschlag in den nächsten Tagen politischen und gesellschaftlichen Interessensvereinigungen vorstellen, um diesen der Landesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen und in die Novellierung des Landesgesetzes 7/2001 einzuarbeiten. Dann wird das Gesetz den vorgegebenen Weg im Südtiroler Landtag gehen.
mp