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Wasser für die Landwirtschaft

Die Wassernutzung in der Landwirtschaft stand im Mittelpunkt der heutigen (27. April) Aussprache von Landeshauptmann Kompatscher mit Interessensvertretern.

Wassernutzungsplan besprochen (v.li.): Landeshauptmann Kompatscher, Landesrat Theiner, Landesrat Schuler, Abteilungsdirektor Ruffini, Amtsdirektor Senoner. Foto: LPA/mac

Die Wassernutzung in der Südtiroler Landwirtschaft und die dafür notwendigen Regelungen waren Thema der Aussprache von Landeshauptmann Arno Kompatscher, Umweltlandesrat Richard Theiner und Agrarlandesrat Arnold Schuler, Umweltagentur-Direktor Flavio Ruffini und dem Direktor des Amtes für Gewässernutzung Thomas Senoner mit Obmännern und Direktoren des Bauernbundes, des Landesverbandes der Konsortien, des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau, des Beratungsrings Obst- und Weinbau und des Beratungsrings Berglandwirtschaft Bring. Der Landeshauptmann gab das klare Ziel vor, die Regelungen so einfach als möglich zu gestalten und dafür alle autonomen Zuständigkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

Die endgültige Genehmigung des Gewässernutzungsplanes im Jahr 2017 nach einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren hat zahlreiche Probleme gelöst und geht auch umfassend auf die Notwendigkeiten insbesondere der landwirtschaftlichen Wassernutzung ein. Verschiedene Fragen bereiten den Landwirten aber trotzdem Kopfzerbrechen. Diese Aspekte wurden anlässlich dieses Treffens eingehend erörtert.

Angeregt diskutiert wurde etwa die Einführung von Wassergebühren zur Nutzung der Ressource Wasser in der Landwirtschaft. Die Regelungen zu den auch für die  Landwirtschaft strategisch bedeutenden Geldern aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds sehen solche Wassergebühren als Voraussetzung für die Auszahlung dieser Gelder vor. Mit diesen Strukturgeldern werden zahlreiche wichtige Projekte gerade im landwirtschaftlichen Sektor finanziert. Der Südtiroler Bauernbund und die Konsortien anerkannten deshalb auch einhellig die Notwendigkeit, die Grundlagen für die Einführung solcher Wassergebühren möglichst rasch zu beschließen. Alle Sitzungsteilnehmer erklärten sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit.

Besprochen wurde zudem das Thema Mindestwassermenge für bestehende Ableitungen, für die der Wassernutzungsplan vorsieht, dass im Oberflächengewässer zumindest zwei Litern pro Sekunde pro Quadratkilometer des zugehörigen Wassereinzugsgebietes verbleiben müssen. Diese Menge muss dort erhöht werden, wo es für die Sicherstellung der Gleichgewichte der betroffenen Ökosysteme notwendig ist. Dadurch wird das Erreichen oder die Erhaltung der Qualitätskriterien sichergestellt.
In Zonen, die durch Trockenheit bzw. wiederholte Engpässe in der Wasserversorgung gekennzeichnet sind, müssen von den Landesämtern in Zusammenarbeit mit den Konzessionären spezifische Pläne ausgearbeitet werden, um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten und den guten Umweltzustand zu erreichen. Diese Pläne werden anschließend von der Landesregierung genehmigt.

Frühere Blüte und längere Sommer

Der Klimawandel wird eine nachhaltige Änderung der Wasserverfügbarkeit und des Wasserbedarfs in ganz Südtirol mit sich bringen, berichtete Amtsdirektor Senoner. So wurde eine Vorverlegung der Blüte festgestellt: Das Versuchszentrum Laimburg bestätigt, dass auf ihren Anlagen im Unterland die Obstblüte derzeit eine Woche, im Vinschgau sogar sieben bis zehn Tage früher erfolgt als noch vor ein paar Jahrzehnten. Für die Landwirtschaft steigt damit auch die Notwendigkeit, etwas früher im Jahr mit der Bewässerung der Kulturen beginnen zu müssen. Deshalb, unterstrich Landeshauptmann Kompatscher, sei es sinnvoll, dazu das Regelwerk an diesen geänderten Rahmen anzupassen. Ziel sei es, eine den einzelnen Landesteilen angepasste Standardisierung zu erreichen und eine möglichst einfache Regelung zu erstellen. Die Interessensvertreter werden sich dazu in einer Arbeitsgruppe besprechen.

Zu langen Verfahrenszeiten kommt es mitunter auch bei Gesuchen zur Sanierung bestehender Leitungen. Ursächlich verantwortlich ist die nicht immer klar verständliche Anleitung für die Landwirte und Gemeinden, welches Verfahren bei welchem Projekt angewendet wird. Künftig sollten Genehmigungen für Sanierungen eines Leitungsnetzes, die keine Änderung der Lage und Standorte zur Folge haben, vereinfacht werden und in kürzeren Zeiträumen erteilt werden, hob Landeshauptmann Kompatscher hervor. Man sei dabei, diesbezüglich einen konkreten Lösungsvorschlag zu erarbeiten, legte Amtsdirektor Senoner dar.

Thematisiert wurden weiters das Thema Wassermessung bei der Wassernutzung, die Doppelnutzung durch Beregnungsanlagen und Stromerzeugung sowie die Finanzierung von Beregnungsanlagen.

mac

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