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Coronavirus: Zahlungsfristen bei Gemeindegebühren ausgesetzt

"Wir wollen rasch dafür sorgen, dass die Bürger nicht weiter zahlen müssen", so LH Arno Kompatscher. Mit Dringlichkeitsmaßnahme hat er am 26. März die Zahlungsfristen bei Gemeindegebühren ausgesetzt.

Bürger rasch von Zahlungen zu befreien, ist das Ziel der Dringlichkeitsmaßnahme von LH Kompatscher (Foto: pixabay.com)

In der aktuellen Krise den Menschen in Südtirol bestmöglich unter die Arme zu greifen, sei laut Landeshauptmann Arno Kompatscher ein vorrangiges Ziel sowie die Aufgabe der öffentlichen Hand in Südtirol. Kompatscher hat in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass die Zahlungsfähigkeit der Menschen und Unternehmen in dieser schwierigen Phase gestärkt werden müsse. "In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, Zahlungsverpflichtungen an die öffentliche Hand aufzuschieben und zu stunden", erklärt der Landeshauptmann.

Steuern und Gebühren der Gemeinden ausgesetzt

Die am heutigen Donnerstag erlassene Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14 sieht die Aussetzung von Einzahlungsfristen für Gemeindesteuern, Gemeindegebühren bzw. den teilweisen Erlass von Kindergartengebühren, Beiträgen für die Schulausspeisung und Beiträgen für die Kleinkinderbetreuung vor. Weiters finden die außerordentlichen Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Fälligkeiten, welche bereits am 23. März mit eigener Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes erlassen wurden, nun auch auf die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften sowie andere Körperschaften laut Artikel 79 des Autonomiestatutes Anwendung.

Zahlungsfähigkeit: Gespräche mit Banken

Landeshauptmann Kompatscher erklärt, dass man auch mit den Südtiroler Banken bereits im Gespräch sei, um die Zahlungsfähigkeit der Südtiroler weiter zu verbessern. "Wir haben ein starkes und solides Land mit einem guten Zusammenhalt und darauf können wir in dieser schwierigen Zeit mit Zuversicht bauen", zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt.

LPA/san

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