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Überwachungsrat des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird ernannt

Das neue Organ übernimmt die Aufgaben des Rechnungsprüferkollegiums und wird von der Landesregierung ernannt. Interessierte können sich bis 5. Juni ins Kandidatenverzeichnis eintragen lassen.

Der Überwachungsrat wird das bisherige Rechnungsprüferkollegium ersetzen, dessen dreijährige Amtszeit mit Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 des Südtiroler Sanitätsbetriebes durch die Landesregierung endet. So sieht es auch die staatliche Gesetzgebung vor. Die Aufgaben bleiben im Wesentlichen unverändert und umfassen die Überprüfung der verwaltungstechnischen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Südtiroler Sanitätsbetriebs.

Der Überwachungsrat besteht aus drei effektiven und drei Ersatzmitgliedern und wird gemäß Landesgesetz Nr. 3/2017 von der Landesregierung ernannt. Diese trifft ihre Auswahl anhand eines Landesverzeichnisses geeigneter Kandidaten. Die Eintragung in dieses Verzeichnis steht nun allen Interessierten offen, die bereits in das gesamtstaatliche Register der Abschlussprüfer eingetragen sind, den Zweisprachigkeitsnachweis C1 besitzen und die gesetzlich vorgesehenen Kriterien der Unabhängigkeit, Freiheit von Unvereinbarkeit sowie von Interessenskonflikten erfüllen. 

Weitere Informationen sowie die für die Eintragung einzureichenden Formulare (Eintragungsgesuch und Ersatzerklärung) sind auf der Homepage des Landes im Bereich Gesundheit unter folgendem Link verfügbar: http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/gesundheitseinrichtungen/suedtiroler-sanitaetsbetrieb.asp

LPA/kl