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Sicherheit gewährleistet: Notdienst nimmt Fahrt auf
Die Sicherheit aller hat oberste Priorität beim Notdienst für Kindergarten und Grundschule, der mit 18. Mai startet. Der Deutschen und Ladinischen Bildungsdirektion liegen nun die Anmeldezahlen vor.
Die Vorarbeiten zum Notdienst in Kindergarten und Grundschule liefen in den vergangen Wochen auf Hochbetrieb. Nachdem die Sicherheitsprotokolle mit dem Sanitätsbetrieb geklärt und mit den Gewerkschaften diskutiert waren, hat die Landesregierung am vergangenen Dienstag, 12. Mai, die Regeln für den Notdienst in Kindergarten und Grundschule verabschiedet.
Die Landesräte für deutsche und ladinische Bildung, Philipp Achammer und Daniel Alfreider, verweisen auf die "peinlichst genaue Kleinarbeit", in der sie unter Beteiligung der zuständigen Stellen des Landes und der Sanität ein detailliertes Sicherheitsprotokoll erarbeitet haben. "Der Schutz der Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie aller pädagogischen Fach- und Lehrkräfte hat somit oberste Priorität", sagt Achammer und Alfreider ergänzt: "Diesen Schutz können wir mit den vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen auch gewährleisten."
Rund 1000 Kinder in Kindergärten, über 1300 in Grundschulen
Beim Notdienst im Kindergarten werden auf ganz Südtirol verteilt rund 1000 Kinder in 350 Gruppen betreut, davon 56 Kindergartenkinder in 14 Gruppen in den ladinischen Ortschaften. Für den Besuch des Notdienstes an den Grundschulen zählt die Deutsche und Ladinische Bildungsdirektion 1322 Einschreibungen, die auf 324 Gruppen fallen; davon werden 92 Schülerinnen und Schüler die 14 Notdienst-Gruppen in den ladinischen Ortschaften besuchen. Ansuchen um Zulassung zum Notdienst konnten auch Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit Beeinträchtigung. Die insgesamt 64 Kinder, davon vier aus den ladinischen Tälern, werden in eine bereits bestehende Gruppe integriert und zusätzlich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter für Integration betreut.
Zum Notdienst anmelden konnten sich gestern (13. Mai) all jene Eltern und Erziehungsverantwortlichen, die einen Betreuungsbedarf nachweisen konnten. Die Ansuchen wurden umgehend von einer Kommission, bestehend aus Vertretungen der Schuldirektion bzw. Kindergartensprengels sowie der Gemeinde, ausgewertet und einer Reihung unterzogen. Auf Basis der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Plätze über wurden dann über eine mögliche Zulassung entschieden.
LPA/gst