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Soziale Unterstützungsleistungen werden ausgebaut

Mit 20. Mai startet das Südtiroler Sozialwesen mit einem eigenen Landesplan in Phase 2. Für Seniorenwohnheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderung wird an einem eigenen Öffnungsplan gearbeitet.

In Abstimmung mit dem Sanitätsbetrieb und dem gesamtstaatlichen Istituto Superiore della Sanità (ISS) hat das Südtiroler Sozialwesen Öffnungspläne erarbeitet, die ab 20. Mai greifen. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)

In ihrer heutigen (19. Mai) Sitzung hat die Landesregierung über den "Landesplan für die Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten oder vollen Tätigkeit der territorialen Sozialdienste" entschieden. Damit wird der Weg geebnet, dass Dienste in den Bereichen Senioren, Minderjährige, Frauen, Menschen mit Behinderung, mit psychischer Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen stufenweise ab dem 20. Mai wieder tätig werden können. Für Soziallandesrätin Waltraud Deeg, die den Beschluss in die Landesregierung eingebracht hat, ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung neue Normalität: "Die Nach-Coronazeit wird sicher nicht wie die Vor-Coronazeit. Dennoch gilt es sich gut vorzubereiten, sich zu informieren und mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen wichtige Unterstützungsdienste wieder vollständig aufzunehmen", betont Deeg.

Die Wiederaufnahme erfolgt dabei unter besonderer Berücksichtigung von Hygiene- und weiteren Schutzmaßnahmen, mit denen die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer der Dienste bestmöglich geschützt werden soll. Diese wurden in enger Absprache mit dem Department für Prävention des Südtiroler Sanitätsbetriebes definiert. Nachdem heute die Basis geschaffen wurde, werden nun die Trägerkörperschaften die Öffnung der eigenen Dienste im Detail planen und umsetzen.

Einzelne Dienste, wie Tagesstätten für Minderjährige, Tagespflegeheime für Senioren, Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, sind bereits für Tagesgäste Schritt für Schritt wieder geöffnet. Mit der Wiederaufnahme der sozialpädagogischen Tätigkeit in den Tagesstätten für Menschen mit Behinderung oder auch der Dienste zur Arbeitsbeschäftigung und Arbeitsrehabilitation würden wichtige Schritte in Richtung einer Normalität gesetzt, doch auch gleichzeitig wichtige Entlastungsangebote für die Familien wiederaufgenommen, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Nun dürfen mittlerweile minderjährige Jugendliche, die in öffentlichen Wohneinrichtungen leben, wieder zum Wochenendbesuch in ihre Ursprungsfamilie. Ihre Tätigkeiten wieder verstärken werden die Sozialdienste im Bereich der sozial-pädagogischen Beratung, der begleiteten und geschützten Besuche im Bereich Minderjährige.

Soziale Dienste auch in Ausnahmezeit aktiv

Zu jenen Diensten, die auch während des Notstandes aktiv blieben, zählen die Hauspflege oder der Bereich Essen auf Rädern. Die Leistungsangebote wurden zunächst – der Situation entsprechend – reduziert, um die Unterstützungsleistung weiter garantieren zu können. Nun sollen diese Dienste schrittweise wieder in vollem Umfang aufgenommen werden. Dabei gilt es – wie bei allen Diensten – detaillierte Schutz- und Sicherheitsbestimmungen (Tragen einer Maske, einer persönlichen Schutzausrüstung und das Absolvieren einer besonderen Schulung) einzuhalten.

Auch die Frauenhausdienste haben in der Hochphase der Coronakrise ihre Tätigkeit nicht eingestellt. Vielmehr wurde hier das Angebot um 18 zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten erweitert, die für die meiste Zeit auch benötigt wurden. Auch wurde das telefonische Beratungsangebot gestärkt. Dieses soll nun auch wieder im persönlichen Rahmen möglich sein, natürlich immer unter Einhaltung der Vorschriften wie den sozialen Abstandsregeln.

Weitere Dienste, die auch in den vergangenen Wochen aktiv blieben, sind jene für Obdachlose und Flüchtlinge. In diesem Bereich bleiben die geltenden allgemeinen Empfehlungen in Kraft.

Verantwortung bei Diensten für Senioren und Menschen mit Behinderung besonders groß

Sofern es eine räumliche Trennung gibt und der Gesundheitszustand der Nutzer es zulässt, können nun auch wieder Tagespflegeheime für Senioren geöffnet werden. Tagesstätten und Seniorenmensen bleiben hingegen noch geschlossen, dasselbe gilt auch für Seniorenwohnheime und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig betont Landesrätin Deeg: "Wir arbeiten auf Hochtouren an einem allgemeinen Öffnungsplan und sind dafür in enger Abstimmung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und dem gesamtstaatlichen Istituto Superiore della Sanità (ISS). Es kann schließlich nicht sein, dass wir Menschen, die in einem Seniorenwohnheim oder in einem Wohndienst für Menschen mit Behinderung leben, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließen. Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst, weshalb wir die Schritte des Neustarts in diesem Bereich besonders gut abwägen, dann aber bewusst setzen wollen."

LPA/ck

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