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Landesmedienkonferenz: Rechte der Reisenden vorgestellt
Stornieren, buchen, abwarten? Auf Fragen rund um die Rechte bei gebuchten Reisen gab die heutige Landesmedienkonferenz. Hier die Informationen sowie Links zu Video und Dateien.
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben den Reiseverkehr praktisch zum Erliegen gebracht. Mit der schrittweisen Lockerung nehmen auch die Fragen rund um die Rechte von Reisenden zu. Dies spürt sowohl das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) auf gesamteuropäischer Ebene, als auch das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ) mit Sitz in Bozen. Über die Auswirkungen der Covid-19-Folgen auf ihre Organisation berichtete Monika Nardo, Leiterin des EVZ in Bozen, in der heutigen (26. Mai) Landesmedienkonferenz.
Seit Anfang Februar erhält das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit der Coronakrise. Im April hat es sogar den aktivsten Monat seiner Geschichte verzeichnet: Mit dem Rekordwert von 17.600 Anfragen; das sind fast doppelt so viele wie im selben Monat des Vorjahres. Seit Beginn der Pandemie hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien mehr als 3.100 Anfragen beantwortet und ist somit jenes EVZ, das in Covid-19-Zeiten am meisten Verbraucherinnen und Verbraucher betreut hat.
Hauptsächlich drei unterschiedliche Situationen
Das Interesse hat sich dabei immer wieder verlagert, derzeit gehen besonders viele Fragen zu den Rechten der Reisenden in Covid-19-Zeiten ein. Die häufigsten dieser Fragen hat Monika Nardo heute in der Medienkonferenz beantwortet.
Anhand von Beispielen hat die Juristin grundsätzlich zwischen drei unterschiedlichen Situationen unterschieden: "Erstens: Ich will nicht mehr in den Urlaub fahren. Zweitens: Ich darf aus Italien nicht aus- oder in ein bestimmtes Land nicht einreisen. Drittens: Ich kann nicht fahren, weil zum Beispiel der Flug annulliert wurde." Im ersten Fall handelt es sich um eine freiwillige Stornierung, daher fallen Stornogebühren an. Manchmal hilft verhandeln mit dem Hotel. Im zweiten Fall ermöglicht ein Staatsgesetz, dass der Dienstleister das Geld erstatten oder einen Gutschein ausstellen kann. Im dritten Fall schließlich müssten Reisende laut EU-Recht den bezahlten Preis erstattet bekommen. Dies seien aber nur grundsätzliche Antworten, die nicht auf jeden Einzelfall übertragen werden können: "Hier gilt es immer, den Reisevertrag genau zu lesen."
Stornieren, Gutschein annehmen oder noch abwarten?
Laut Nardo beklagen sich Reisende oft darüber, dass man ihnen im Reisebüro nicht sagen kann, ob sie im Juni nach Griechenland oder im Juli nach Kroatien fahren kann. "Auch wir Verbraucherschützer haben keine magische Kristallkugel", erklärte Nardo dazu, "daher können auch wir nicht voraussagen, wie sich die Lage in Italien und in der EU ändern wird." Auf jeden Fall helfe es in dieser Situation, die eigenen Rechte zu kennen und anhand dieser zu entscheiden, ob man die Reise sofort kostenpflichtig storniert oder doch noch abwartet und die Reise antritt oder einen Gutschein bekommt. "Die Reise anzutreten oder den Gutschein zu akzeptieren, sind auf jeden Fall die beste Hilfe, um Betriebe in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen", empfahl Nardo. Nichtsdestotrotz sei die gegenwärtige Situation für viele Verbraucherinnen und Verbraucher alles andere als einfach: "Daher ist ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen aller Beteiligten wichtiger denn: So sollte ein Gutschein eine freiwillige, verlässliche und sichere Alternative für die VerbraucherInnen darstellen", sagte Monika Nardo.
Informationen: Antworten zu vielen weiteren Fragen rund um das Thema Reisen gibt es auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen. Für individuelle Beratungen ist das EVZ per E-Mail (info@euroconsumatori.org) oder telefonisch (0471 980939) erreichbar.
YouTube-Kanal des Landes: Zugang für alle
Der Zugang für Medien sowie Bürgerinnen und Bürger zum YouTube-Kanal ist unverändert: Alle Interessierten können die Medienkonferenz auf der Internetseite des Landes Südtirol zum Coronavirus live mitverfolgen. Sie wird einige Minuten vor dem offiziellen Start freigeschaltet.
Hier der Link zu den bisherigen virtuellen Landesmedienkonferenzen auf dem YouTube-Kanal des Landes - auch in Gebärdensprache für Hörgeschädigte. Die Videos der Medienkonferenz mit Übersetzung in Gebärdensprache (dt.+ital.) und eine Verschriftlichung des Inhalts in Textform sind jeweils am Folgetag ab spätestens 9.30 Uhr abrufbar.
LPA/gst