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Richtlinien für Studentenheimplätze in Südtirol überarbeitet
Die überarbeiteten Richtlinien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende in Südtirol hat die Landesregierung heute (23. Juni) genehmigt.
Wer im Rahmen seines Studiums im akademischen Jahr 2020/2021 einen Heimplatz des Landes in Anspruch nehmen möchte, für den gelten neue, überarbeitete Richtlinien. Diese hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (23. Juni) auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer genehmigt.
Wohnplätze für Studierende
Der Bedarf an Wohnraum für Studierende sei groß, weiß Landesrat Achammer und erklärt: "Wir haben daher das Angebot an Wohnplätzen in Bozen von 521 auf 556 erhöht. Die 35 neu geschaffenen Plätze finden sich im Wohnheim 'Elisabethinum'. In den nächsten zwei Studienjahren werden wir schrittweise weitere 50 Heimplätze im 'Elisabethinum' Studierenden zur Verfügung stellen." Insgesamt biete heuer das Land Südtirol 678 Studierenden eine Wohnmöglichkeit in Heimen oder Kleinwohnungen an, so Landesrat Achammer. "Dies ist angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum eine wichtige Unterstützung, um in einem angenehmen Umfeld Lernen und Wohnen zu können", betont Achammer.
Anpassungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Neben einigen Anpassungen sprachlicher Natur und einer Aktualisierung der Studiengänge wurden in den überarbeiteten Kriterien auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Studienbetrieb berücksichtigt. So wird auf eine Anpassung des monatlichen Mietpreises an die Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes der letzten zwei Jahre verzichtet.
Des Weiteren wird der notwendige Mindeststudienerfolg für Anfragen zu Wohnplätzen im akademischen Jahr 2020/2021 einmalig auf 40 Prozent reduziert – anstatt der bisher erforderlichen 70 Prozent. Allerdings darf die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als ein Jahr überschritten sein.
Studierende, die aufgrund der Auswirkungen des gesundheitlichen Notstandes im akademischen Jahr 2019/2020 den Wohnplatz gekündigt haben, können wieder aufgenommen werden, sofern sie mindestens vier Monate einen Wohnplatz innehatten.
Anrecht auf einen Heimplatz haben Studierende, die an einer Hochschuleinrichtung in Südtirol in einen Bachelor- oder Master-Studiengang inskribiert sind.
Informationen zu den Wohnmöglichkeiten für Studierende enthält die aktualisierte Borschüre "wohnen, abitare, living", die im PDF-Format auf der Landeswebseite zur Bildungsförderung, unter dem Abschnitt Fördermaßnahmen für Studierende, zu finden ist. Dort findet sich ab 2. Juli um 18 Uhr auch das Online-Ansuchen für das akademische Jahr 2020/2021.
LPA/mpi