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Wirtschafts- und Finanzdokument 2021-23 genehmigt
Die Landesregierung hat heute das Wirtschafts- und Finanzdokument WFDL für den Dreijahreszeitraum 2021 bis 2023 vorgelegt.
Wie das Land Südtirol in den kommenden drei Jahren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und Ressourcen einsetzt, um die festgelegten strategischen Ziele zu erreichen, wird im Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes festgeschrieben. Dieses WFDL wird jährlich im Sinne der staatlichen Haushaltsbestimmungen von der Landesabteilung Finanzen in Zusammenarbeit mit sämtlichen Verwaltungsstrukturen des Landes erarbeitet und bis Ende Juni dem Landtag übermittelt.
"Wir legen auch in diesem Jahr, in einer Zeit der Ungewissheit wegen des Covid-19-Notstandes, ein Wirtschafts- und Finanzdokument für das kommende Triennium vor“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, der das Dokument als Finanzlandesrat heute (30. Juli) in der Landesregierung eingebracht hat. "Wir sind uns dessen bewusst, dass die bestehenden Unsicherheiten Südtirol vor große und neue Herausforderungen stellen. Mit diesem Planungsdokument wollen wir aber bewusst für Südtirol einen Handlungsrahmen abstecken, in dem auch der eingeleitete Neustart nach der Pandemie fortgesetzt wird. Wir tragen in dem Dokument den internationalen, europäischen und den gesamtstaatlichen Zusammenhängen Rechnung. Für Südtirol gehen wir für das Jahr 2020 von einem BIP-Rückgang von 7,3 Prozent aus und rechnen im kommenden Jahr 2021 mit einer fünfprozentigen Erholung."
In dem über 400 Seiten starken Dokument werden zunächst die wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhänge sowie die demografischen und sozioökonomischen Indikatoren und der institutionelle Rahmen dargelegt, der das Personal, die Körperschaften mit Landesbeteiligung sowie die finanziellen Verpflichtungen des Sicherungspaktes beinhaltet. Angeführt werden in der Folge die strategischen Ziele in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Verwaltung. Die Grundlage dafür bilden das Koalitionsprogramm zur Bildung der Landesregierung und der von der Landesverwaltung erarbeitete Performance-Plan. Schließlich umfasst das WFDL 2021-23 auch eine Übersicht über die öffentlichen Bauprojekte. Darin finden sich die Landesbauvorhaben, für die bereits eine Mindesprojektierung erfolgt ist und die folglich in das Dreijahresprogramm der öffentlichen Bauten aufgenommen werden können, sowie jene Bauten, für die im nächsten Triennium die Projektierung anlaufen soll.
Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird das WFDL nun an den Landtag weitergeleitet. Der Rat der Gemeinden hat dem Planungsdokument bereits zugestimmt.
Mit dem Gesetzentwurf zur allgemeinen konsolidierten Rechnungslegung 2019 hat die Landesregierung heute auch die Gesetzesvorlage genehmigt, mit der das Haushaltsjahr 2019 finanztechnisch abgeschlossen wird. Der Gesetzentwurf, der nun an den Landtag zur Behandlung weitergeleitet wird, weist Gesamteinnahmen von acht Milliarden Euro, Gesamtausgaben von 7,5 Milliarden Euro und Einen Kassenfonds von 460.000 Euro aus. "Diese Abschlussrechnung steht für eine solide Finanzpolitik als Spiegel einer gesunden Wirtschaft", zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt, der betont: "Diesen Weg der nachhaltigen Finanzplanung und Finanzgebarung möchten wir weitergehen, auch im Lichte der neuen Herausforderungen durch die Corona-Krise."
LPA/jw