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Zehn Millionen Euro Covid-Prämien für das Personal

Die Covid-Prämien für das Personal wird mit dem Nachtragshaushalt auf zehn Millionen Euro verdoppelt. Die Häfte davon ist für die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime und Sozialdienste bestimmt.

Die von der Landesregierung im Entwurf des Nachtragshaushalt vorgesehenen zehn Millionen Euro für Covid-Prämien sollen je zur Hälfte an das Personal der Gesundheits- und Sozialwesen gehen. (Foto: Unsplash)

Viele Mitarbeitende im Gesundheitsbereich haben in den vergangenen Monaten angesichts der Covid-19-Pandemie ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen verrichtet. Auch in den Sozialeinrichtungen herrschte während der Corona-Krise für viele Beschäftigte ein erhöhtes Risiko und es galt, strenge Auflagen einzuhalten. Zehn Millionen Euro will die Landesregierung für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Diese Summe ist im Entwurf zum Nachtragshaushalt festgeschrieben, der nächste Woche im Landtag behandelt wird. Sie soll je zur Hälfte an die Bediensteten im Gesundheitsbereich beziehungsweise im Sozialwesen ausbezahlt werden.

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen und in den Sozialdiensten standen in den vergangenen Wochen und Monaten vor unvorstellbaren Herausforderungen, und sie haben in diesem Rahmen wirklich Außergewöhnliches geleistet", betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg, "diese wichtige Arbeit muss entsprechend gewürdigt und anerkannt werden. Dafür ist die Covid-Prämie gedacht." Die Landesrätin spricht sich auch dafür aus, dass "die Prämie für das Personal der Sozialstrukturen so schnell wie möglich auf den Weg gebracht und zeitnah ausbezahlt wird".

Es gehe nach der Genehmigung des Nachtragshaushaltes darum, die Details zu klären sowie die Aufteilung der Gelder im Bereich des Sozialen zu definieren. "Wir haben uns grundsätzlich darauf verständigt, etwa zwei Drittel der Mittel für das Personal der Seniorenwohnheime aufzuwenden und ein Drittel für jenes der Sozialdienste", kündigt die Soziallandesrätin an. Diese Aufteilung entspreche dem Verhältnis der Mitarbeitenden, wenn man berücksichtige, dass nicht alle Sozialdienste unbedingt einer erhöhten Covid-19-Gefahr ausgesetzt waren. Bei den Sozialdiensten waren hautpsächlich die Hauspflege und die stationäre Dienste für Menschen mit Behinderung betroffen. "Wir werden wie im Gesundheitswesen zwischen Beschäftigten unterscheiden, die bei ihrer Arbeit nicht stärker gefährdet waren, und jenen, die einer erhöhten Gefahr ausgesetzt waren und schließlich jenen, die mit Covid-19-Patienten gearbeitet haben", sagt Landesrätin Deeg.

 

 

LPA/jw

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