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Gesundheitswesen: Ausgesetzte Fristen werden verlängert
Um Menschenansammlungen weiterhin zu vermeiden und Visiten gemäß der vorgesehenen Sicherheits- und Hygieneauflagen vornehmen zu können, werden verschiedene Fristen nochmals verlängert.
Am 17. März hatte die Südtiroler Landesregierung verschiedene Fristen aufgrund des Covid-19-Notstandes von Amts wegen ausgesetzt. Nach der nun erfolgten Verlängerung des gesamtstaatlichen Notstandes bis zum 15. Oktober hat die Landesregierung gestern (12. August) eine weitere Aufschiebung der entsprechenden Termine beschlossen. Betroffen sind unter anderem die Verwaltungsstrafen für nicht abgesagte Visiten, einige Ticketbefreiungen, die Gültigkeit der Ermächtigung von Medizinprodukten, von Therapieplänen sowie die Akkreditierung medizinischer Einrichtungen.
Keine Verwaltungsstrafen bei nicht abgesagten Visiten bis 31. August
Weiterhin und noch bis zum 31. August fällt durch den gestern (12. August) genehmigten Beschluss keine Verwaltungsstrafe an, falls Visiten nicht termingerecht abgesagt werden.
Ärztliche Verschreibungen und die entsprechenden Ermächtigungen für Medizinprodukte (auch jene für Personen mit Diabetes) werden bis maximal 31. März 2021 verlängert, sofern der Sanitätsbetrieb nicht vorher die vorgesehenen Visiten anbieten bzw. Verfahrenszeiten einhalten kann. Auch die Gültigkeit von Therapieplänen für die Verschreibung von Medikamenten sowie jene für Patienten mit seltenen Krankheiten wird bis zur vorgesehenen fachärztlichen Visite für deren Erneuerung bis maximal 31. März 2021 verlängert.
Die Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen für Arbeitslose und zu Lasten lebende Kinder über 14 Jahren werden bis zum 31.März kommenden Jahres von Amts wegen verlängert. Sollte es dem Südtiroler Sanitätsbetrieb nicht möglich sein, die Fristen aufgrund von Visiten oder Verfahrenszeiten einzuhalten, werden auch die Ticketbefreiungen für invaliditätsverursachende Krankheiten implizit ebenfalls bis längstens zum 31. März 2021 verlängert.
Von Amts wegen verlängert wird schließlich auch die Akkreditierung bereits akkreditierter medizinischer Einrichtungen, deren Gültigkeitsdauer ausläuft. Die Verlängerung reicht bis zum 31.März 2021.
LPA/kl