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Tag der Autonomie: Programm wird morgen, 3. September vorgestellt
Am 5. September feiert Südtirol den Tag der Autonomie. Heuer steht der Landschafts- und Naturschutz im Mittelpunkt und Südtirols Bevölkerung ist dazu eingeladen. Das Programm wird morgen vorgestellt.
Am 5. September vor 74 Jahren wurde das Gruber-De Gasperi-Abkommen unterzeichnet. Es war der erste Schritt in Richtung Südtirol-Autonomie. Seit 2014 erinnert das Land Südtirol in Form eines Gedenktages an diesen Wendepunkt der regionalen Zeitgeschichte.
Heuer (2020) stehen die Befugnisse des Landes Südtirol im Bereich des Landschafts- und Naturschutzes im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Unter dem Motto „Natur, Landschaft und
Autonomie erleben“ laden Landesverwaltung und Landesregierung daher am kommenden Samstag, 5. September, die Bevölkerung zu Veranstaltungen in die Naturparks und den Nationalpark Stilfser Joch.
Auch die Mitglieder der Landesgierung werden jeweils in einem der Besucherzentren anwesend sein oder an den geplanten Ausflügen teilnehmen.
Der Landeshauptmann ist überzeugt, dass das Land mit dieser Veranstaltung die Naturparke des Landes als "sichtbaren Ausdruck der Autonomie würdigt. Es sind Orte, die zur hohen Lebensqualität Südtirols wesentlich beitragen." Auch der lange Einsatz ganzer Politikergenerationen um den Nationalpark Stilfserjoch zeuge vom Autonomiebewusstsein der Bevölkerung und habe sich letztendlich gelohnt: Der Südtiroler Anteil des Nationalparks wird seit 2016 vom Land verwaltet.
Welches Programm die Besucherinnen und Besucher im Detail erwartet, aber auch die Bedeutung der Naturparks und des Nationalparks für Südtirol, die dazu gehörigen Fakten und Zahlen und den Zusammenhang mit der Autonomie: Das alles wird die Landesrätin für Raumordnung und Landschaftsschutz gemeinsam mit Margareth Pallhuber, Koordinatorin für die Natur- und Umweltbildung der Naturparke, morgen vorstellen in der
Pressekonferenz zum Tag der Autonomie 2020
am Donnerstag, 3. September 2020, 10 Uhr
in Bozen, Pressesaal im Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1.
Hinweis für die Medien:
Im Pressesaal gelten die Vorschrifte zur Vorbeugung gegen die Verbreitung von Covid-19 wie Abstandsregeln und Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz.
LPA/gst