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Interreg Italien Schweiz: Sieben Millionen Euro für Corona-Maßnahmen

Sieben Millionen Euro aus dem Interreg-Programm Italien-Schweiz sollen im Rahmen des dritten Aufrufs für Corona-Maßnahmen in wirtschaftliche, soziale und institutionelle Bereich fließen.

Über das Interreg-Programm können grenzüberschreitende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise finanziert werden. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Der dritte und letzte Aufruf zur Projekteinreichung für das Programm Interreg Italien-Schweiz ist vorbereitet. Projektvorschläge, die auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise abzielen, können ab sofort eingereicht werden. Für Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden auf italienischer Seite sieben Millionen Euro und auf Schweizer Seite neun Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Förderung von Maßnahmen zur Pandemie-Bewältigung

Diese Mittel sind für drei Schwerpunktbereiche bestimmt: Der erste betrifft die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (I. Priorität des Programms), wobei für die Förderung grenzübergreifender Projekte von mittleren und kleinen Unternehmen rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Der zweite Bereich, für den zwei Millionen Euro zur Verfügung stehen, betrifft Maßnahmen der gesellschaftlichen Integration im soziosanitären Bereich (IV. Priorität des Programms). Der dritte Bereich ist jener der grenzüberschreitenden Governance (V. Priorität des Programms), der auf eine Förderung der institutionellen Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz abzielt, wofür eine Million Euro bereitsteht.

Beiträge von bis zu 350.000 Euro für neue Projekte

Im Rahmen dieses dritten Aufrufs können sowohl neue Projekte (für die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und gesellschaftliche Integration) als auch Zusatzmodule von bereits genehmigten Projekten eingereicht werden. Als Projektpartner zugelassen sind sowohl öffentliche Körperschaften als auch private Einrichtungen. Im Falle öffentlichen Körperschaften aus Italien ist eine vollständige Deckung der Projektkosten möglich. Je Projekt kann ein öffentlicher Beitrag in Höhe von bis zu 350.000 Euro gewährt werden.

Zusatzmodule von bereits genehmigten Projekten können hingegen in allen drei genannten Bereichen (Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, gesellschaftliche Integration und grenzüberschreitende Governance) eingereicht werden. Der öffentliche Beitrag kann maximal 150.000 Euro betragen.

Sowohl neue Projekte als auch Zusatzmodule sollen Impulse und Gegenmaßnahmen im soziosanitären, wirtschaftlichen und institutionellen Bereich zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie darstellen.

Informationenwww.interreg-italiasvizzera.eu

 

LPA/LPA/jw

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