Pressemitteilungen
Land übernimmt Musikschulen Brixen und Seis
Die Landesregierung hat grünes Licht für zwei Vereinbarungen und einen Vertrag zur unentgeltlichen Übernahme der Musikschulen Brixen, Seis und Meran gegeben.
Mit einem Landesgesetz aus dem Jahr 2018 ist die Zuständigkeit für die Musikschulen von den Gemeinden ans Land Südtirol übertragen worden. Der Übergang des Eigentums der Musikschulen ist mit der Zusatzvereinbarung der Gemeindenfinanzierung 2019 geregelt worden. Mit der Zusatzvereinbarung der Gemeindenfinanzierung 2020 wurde weiters festgelegt, dass das Land Südtirol für den Bau der Musikschulen zuständig ist, während die Gemeinden den Grundankauf und die Planung (inklusive Ausführungsprojekt) und die damit verbundenen Kosten übernehmen. Drei Südtiroler Gemeinden – Meran, Brixen und Kastelruth – beabsichtigen, das Eigentum an ihrer Musikschule kostenlos an das Land abtreten und die entsprechenden finanziellen und rechtlichen Aspekte zu regeln.
Auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat sich die Landesregierung heute (22. Dezember) mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Meran (siehe eigene Pressemitteilung) und mit der Gemeinde Brixen sowie mit einem Vertrag mit der Gemeinde Kastelruth befasst und diesen zugestimmt, berichtet Landesrat Bessone: "Die musikalische Bildung stellt eine wichtige Bereicherung für unsere Kinder und Jugendlichen dar. Dass sie in geeigneten und angenehmen Räumlichkeiten erfolgen kann, die den heutigen Ansprüchen gerecht werden, ist uns ein großes Anliegen."
Musikschule Brixen: Land erstattet Gemeinde Kosten
Die Gemeinde Brixen hat im Auftrag des Landes den Bau und die Finanzierung der neuen deutschsprachigen Musikschule "Am Priel" in Brixen übernommen. Sie verzichtet dafür auf den ihr vom Land für die Errichtung der Musikschule bereitgestellten Beitrag in Höhe von 6,9 Millionen Euro. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land, nach Übergabe der Musikschule der Gemeinde Brixen die Baukosten in Höhe von 10,6 Millionen Euro zurückzuerstatten und die Immobilie ausschließlich als Musikschule zu verwenden.
Musikschule Seis: Vereinbarung mit Gemeinde Kastelruth
Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Vermögenslandesrat Massimo Bessone auch die Unterzeichnung der Vereinbarung genehmigt, die die unentgeltliche Übernahme in das Eigentum des Landes des Gebäudes der deutschsprachigen Musikschule Seis regelt. Das Land verpflichtet sich dazu, der Gemeinde Kastelruth den Betrag von 125.160 Euro rückzuerstatten: Es handelt sich um Raten der zwei gewährten Finanzierungen aus dem Rotationsfonds für den Bau der Musikschule, die ab dem Jahr nach dem Eigentumsübergang fällig wären.
LPA/sa/mpi