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Gesundheitsberufe: Bis 2. Februar um Studienbeihilfe ansuchen

Das Land Südtirol gewährt Studienbeihilfen für die Grundausbildung in einem Gesundheitsberuf im Studienjahr 2020-2021. Ansuchen sind bis 2. Februar möglich.

Um Studienbeihilfen für die Grundausbildung in einem Gesundheitsbetrieb für das akademische Jahr 2020-2021 können Studierende ab nun bis 2. Februar ansuchen. Dies teilt das Landesamt für Gesundheitsordnung mit.

Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen ist die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) des Jahres 2019. Die EEVE-Erklärung und die Bescheinigung zum "Faktor wirtschaftliche Lage" (FWL) als Maß für die finanziellen Verhältnisse einer jeden Familiengemeinschaft sind kostenlos. Sie können bei den konventionierten Patronaten und Steuerbeistandszentren (CAAF) erstellt werden.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheitsordnung, Kanonikus-Gamper-Str. 1, III. Stock, Bozen bis spätestens 2. Februar (12 Uhr) einzureichen. Dort sind die auch die Formulare erhältlich. Die Formulare und Kriterien für die Zuweisung können auch von der LandesWebseite, Bereich  Gesundheit heruntergeladen werden. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Gesundheitsordnung zur Verfügung (Claudia Paulato, Tel. 0471 418152, 0471 418140; E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it). 

LPA/fg/gst