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Fahrtkostenbeitrag: Ansuchen ab 18. Jänner möglich
Arbeitnehmer, die für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen haben, können ab 18. Jänner einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen.
Ab Montag, 18. Jänner bis Mittwoch, 31. März 2021 können Arbeitnehmer beim Landesamt für Personenverkehr die Online-Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2020 einreichen. Dies ist entweder mit dem digitalen Zugangsschlüssel SPID oder mit der aktivierten Bürgerkarte samt Lesegerät möglich.
Unterstützung für Pendler aus abgelegenen Gebieten
Laut Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ist dies ein kleiner Spesenbeitrag für Berufspendler, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten oder aufgrund der Strecke auf ihr Auto angewiesen sind oder die für die Fahrt zum Arbeitsplatz ungünstige und sehr zeitraubende öffentliche Verkehrsanbindungen haben. Vor allem für Berufstätige aus dem ländlichen Raum und aus abgelegenen Gebieten sowie für jene, die im Schichtdienst arbeiten, sei der Fahrtkostenbeitrag eine finanzielle Unterstützung und ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit bei der Wahl des Arbeitsplatzes, so Alfreider.
Im Vorjahr wurden rund 4700 Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag eingereicht, das Land hatte dafür etwas mehr als 2,8 Millionen Euro bereit gestellt. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag bei 600 Euro, die Höchstbeiträge lagen bei etwa 2500 Euro.
Kriterien: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst mindestens im Halbstundentakt verkehrt. Dazu kommen weitere Kriterien, darunter die Entfernung zur nächsten Haltestelle von mehr als zehn Kilometern, die Nicht-Übereinstimmung von Arbeitszeiten mit den Bus- und Zugfahrplänen sowie unvermeidbare längere Wartezeiten.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Auch Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.
Ansuchen: online und mit digitalem Zugangsschlüssel
Der Antrag um den Fahrtkostenbeitrag erfolgt wie bisher ausschließlich online, und zwar mit digitalem Zugangsschlüssel, also mit SPID oder mit aktivierter Bürgerkarte samt Lesegerät.
Alle Informationen und die detaillierten Voraussetzungen zum Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag können im Bürgernetz der Landesverwaltung im Bereich Tourismus und Mobilität nachgelesen werden, Anfragen sind auch per E-Mail unter PendlerBeitraege@provinz.bz.it möglich.
LPA/rc/san