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Eineinhalb Millionen Euro Startkapital für innovative Start-ups

Innovative Unternehmen der Sektoren Energie, Umwelt, Agrar- und Alpintechnologien, Medizintechnik und Kreativwirtschaft können sich bis Ende März beim Land um Kapitalisierungshilfe bewerben.

Eineinhalb Millionen Euro stellt das Land 2021 als Startkapital für innovative Start-ups zur Verfügung. (Foto: Unsplash)

Die Landesabteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen ruft neue oder zu gründende Unternehmen dazu auf, im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung zur Kapitalisierung von Neugründungen innovativer Unternehmen mit Mehrwert für Südtirol bis zum 31. März 2021 Unternehmensideen einzureichen und sich um Förderung zu bewerben. Für den Dreijahreszeitraum 2021-23 stellt das Land Südtirol insgesamt 1,5 Millionen Euro für Gründungen zur Verfügung, wobei die Beihilfen für die begünstigten Start-ups zwischen 40.000 und 200.000 Euro liegen. 

Land stellt 1,5 Millionen Euro bereit

Gefördert werden Unternehmensideen in den Bereichen Energie und Umwelt, Nahrungsmitteltechnologien, Alpine Technologien, natürliche Kurbehandlungen und Medizintechnik, IKT und Automation, Kreativwirtschaft und transversale Technologien. Jeder Bewerbung sind beizulegen: ein dreijähriger Businessplan, der die Entwicklung der innovativen Idee detailliert beschreibt, sowie ein Zeitplan mit höchstens vier Meilensteinen. Von diesen vier Meilensteinen muss mindestens einer ein "Markt-Meilenstein" sein und sich beispielsweise auf Umsätze oder Verkaufszahlen beziehen. 

"Mit dieser Förderung, wollen wir Südtirol als Standort für neue oder zu gründende Unternehmen interessant machen", erklärt Landeshauptmann und Innovationslandesrat Arno Kompatscher. "Wir wollen dabei gezielt und wirksam vorgehen, um einen dauerhaften Mehrwert für Südtirol, dessen Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen."

Private Investitionsgelder als Voraussetzung für Landesbeihilfe

Um eine Landesfinanzierung zu erhalten, müssen die Unternehmen auch private Investitionsgelder in Höhe der beantragten öffentlichen Beihilfe nachweisen können. Diese können von so genannten "Business Angels", juristischen Personen, Risikokapitalgesellschaften oder Unternehmen kommen. Die Kapitalerhöhung im Falle von Start-up-Unternehmen oder die Gründung der Gesellschaft bei natürlichen Personen können ab dem 1. April 2021 erfolgen. "Unternehmen mit einem externen Investor in ihrer Unternehmensstruktur weisen viel höhere Wachstumsraten auf", betont Vito Zingerle, Leiter der Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen. Die Geldgebenden könnten nämlich neben der wirtschaftlichen Unterstützung auch Know-how und Erfahrung einbringen.

Bewerbungen bis 31. März

Bewerbungen können bis zum 31. März 2021 (12 Uhr) im Landesamt für Innovation und Technologie eingereicht werden. Die Beihilfeanträge samt Anlagen müssen an die PEC-Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.it gesandt werden. Die Ausschreibung sowie die entsprechenden Vordrucke stehen auf den Landeswebseiten zu Innovation unter www.provinz.bz.it/innovation zur Verfügung.

Das Land Südtirol fördert seit dem Jahr 2013 innovative Unternehmen auf diese Weise. Heuer wurde die Ausschreibung somit zum fünften Mal durchgeführt.

LPA/sf/jw

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