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Bildungswissenschaften: Ja zu Auswahl der Praktikumskoordinatoren
Die Landesregierung hat gestern dem Auswahlverfahren für Praktikumskoordinierende des Masterstudiengangs Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Freien Universität Bozen zugestimmt.
Bei ihrer praktischen Ausbildung an der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Bozen werden angehende Grundschullehrpersonen und Kindergärtnerinnen von Praktikumskoordinierenden begleitet. Dies sehen die staatlichen Bestimmungen vor. Welche Voraussetzungen diese Koordinatoren mitbringen müssen, wie sie eingesetzt und ausgewählt werden, darüber kann das Land Südtirol autonom entscheiden. In diesem Sinne hat die Landesregierung gestern (26. Jänner) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Universitätslandesrat Arno Kompatscher dem Verfahren zur Auswahl von Praktikumskoordinatoren und dessen Ausschreibung durch die Freie Universität Bozen für den Zeitraum 2021/22 bis 2025/26 zugestimmt. Der entsprechende Vorschlag wurde zwischen den drei Bildungsdirektionen und der Fakultät für Bildungswissenschaften abgestimmt. Letztere wird das Auswahlverfahren ausschreiben und durchführen.
Nach den Vorgaben der Landesregierung können sich für den fünfjährigen Auftrag als Praktikumskoordinator oder -koordinatorin Personen mit folgenden Voraussetzungen bewerben: Kindergärtnerinnen und Grundschullehrpersonen mit unbefristetem Vertrag und mindestens fünfjähriger Dienstzeit sowie Kindergärtnerinnen und Grundschullehrpersonen mit befristetem Vertrag und mindestens zehnjähriger Dienstzeit. Vorausgesetzt wird auch, dass mindestens zwei der Dienstjahre in den letzten zehn Jahren geleistet wurden. Zudem müssen Antragstellende ihre Mitarbeit in der Unterrichts- und Schul- beziehungsweise Kindergartenentwicklung nachweisen. Für den Auftrag werden die Lehr- beziehungsweise Pädagogischen Fachkräfte freigestellt.
Nach der Genehmigung des Auswahlverfahrens durch die Landesregierung wird nun die Freie Universität Bozen das Auswahlverfahren ausschreiben und die Bewertungskommission einsetzen. Vorgesehen ist, das nach Abschluss des Auswahlverfahrens Rangordnungen erstellt werden. Dabei werden alle Kandidaten berücksichtigt, die im Bewertungsgespräch eine Punktezahl von mindestens 42 Sechzigstel erreicht haben.
LPA/jw