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Ranglisten der ladinischen Schule: Bis 26. Februar eintragen
Lehrer können ihre Anträge zur Eintragung in die Landes- und Schulranglisten der Schulen in Gröden und im Gadertal, zur Punkteneuberechnung und zur Zulassungstiteländerung bis 26. Februar einreichen.
Bis zum 26. Februar 2021, 12 Uhr, (Verfallsfrist) können die Anträge für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten der Schulen der ladinischen Ortschaften, für die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, für die Änderung des Zulassungstitels und für die Eintragung mit Vorbehalt eingereicht werden. Dies teilt die Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schule in Bozen mit.
Sämtliche Anträge sind mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schulen, Bindergasse 29, in Bozen zu richten. Es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels. Dem Gesuch muss die Kopie des Personalausweises beigelegt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Anträge für die Landes- und Schulranglisten in elektronischer Form mittels E-Mail zu senden. Dafür muss die Bestimmungen zur digitalen Verwaltung gemäß Artikel 18 des D LH 17/2015 beachtet werden. Die entsprechenden Mails sind an Intendenza-Ladina@provinzia.bz.it oder das PEC-Postfach culturayintendenzaladina@pec.prov.bz.it zu schicken. Der Antrag, die Anlagen und die Kopie des Personalausweises müssen in einer einzigen PDF-Datei eingereicht werden. Es werden nur jene Anträge angenommen, die in diesem Format übermittelt werden. Unzulässige Dateiformate, das Fehlen der Kopie des Ausweises, die nicht vorschriftsmäßige Unterschrift oder das Übermitteln nach dem Einreichetermin haben den Ausschluss vom Verfahren zur Erstellung der Rangliste zur Folge.
Auskünfte erteilen für die Grundschulen: Claudia Aquilini (Tel. 0471 417015) und für die Mittel- und Oberschulen: Anna Rudiferia (Tel. 0471 417018).
LPA/san