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Südafrikanische Coronavirus-Variante: Neue Verordnung ist in Kraft

Ab sofort gilt eine neue, heute (20. Februar) veröffentlichte Verordnung. Sie regelt vor allem die Vorsichtsmaßnahmen in den weiteren Gebieten mit südafrikanischer Coronavirus-Variante.

In Meran, Riffian, Moos i.P. und St. Pankraz wurden bereits eigene Teststationen errichtet. (Archivbild: LPA/Ivo Corrà)

Am heutigen (20. Februar) Nachmittag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 9) unterzeichnet. Sie ist bereits in Kraft und weitet - wie berichtet - in erster Linie die Vorsichtsmaßnahmen der bereits für die vier bisher von der südafrikanischen Coronavirus-Variante betroffenenen Gemeinden auf die neuen Gebiete aus.

Die neuen Maßnahmen gelten demnach nun nicht nur in den bisherigen Gemeinden Meran, St. Pankraz, Riffian und Moos i.P., sondern darüber hinaus auch für Mals, Lana und alle weiteren Gemeinden im Passeiertal, sprich St. Martin i.P., Kuens und St. Leonhard i.P. Die Verordnung klärt, wann welche Maßnahmen in diesen Gemeinden in Kraft treten, vor allem rund um die Testpflicht bei Betreten und Verlassen dieser Gemeindegebiete.

Zudem enthält die Verordnung weitere kleinere Ergänzungen. So erweitert sie den Zugang zum Not- und Basisdienst im Bildungsbereich und in der Kleinkindbetreuung um eine zusätzliche Personengruppe. Demnach können auch Kinder jenes Lehr- und pädagogischen Personals, das derzeit vollzeitig im Fernunterricht tätig ist und über keine andere Betreuungsalternative verfügt, diese Dienste in Anspruch zu nehmen. Unter strengen Sicherheitsauflagen und Voraussetzungen dürfen außerdem ab 22. Februar Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen für den Zugang zum öffentlichen Dienst sowie weitere Auswahlprüfungen öffentlicher Verwaltungen in Präsenz stattfinden.  

Informationen zu Testmöglichkeiten in den Gemeinden mit Südafrika-Variante

Informationen zu den neu eingerichteten Teststationen in Meran, Riffian, Moos i.P. und St. Pankraz finden Sie in folgender Aussendung des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Sobald neue Teststationen in den zusätzlich betroffenen Gemeinden eingerichtet sind, wird der Sanitätsbetrieb darüber informieren. Die Internetseite des Sanitätsbetriebes informiert auch darüber, welche Hausärztinnen und Hausärzte sowie Apotheken Testmöglichkeiten anbieten.

Das Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol aktualisiert zudem zeitnah die aktuell geltenden Regeln und viele andere nützliche Informationen. Dort findet man im Bereich "Dokumente zum Herunterladen" auch die heute veröffentlichte Verordnung Nr. 09/2021 sowie frühere Verordnungen, Eigenerklärungen und wichtige Dokumente. 

LPA/gst

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