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Gesetz zur Gewaltprävention zügig voranbringen

Schutz- und Präventionsmaßnahmen sollen Opfer von häuslicher Gewalt künftig besser schützen. „Wir brauchen einen gesellschaftlichen Wandel, um Frauenmorden vorzubeugen“, sagt Landesrätin Deeg.

Der Schutz vor häuslicher Gewalt soll unter anderem mithilfe eines neuen Landesgesetzes zur Gewaltprävention verstärkt werden. (Foto: Unsplash)

Landesrätin Waltraud Deeg ist bestürzt über einen weiteren Frauenmord, der sich gestern (22. Februar) im Trentino ereignet hat. "Es ist dies bereits der zehnte Mord dieser Art in Italien innerhalb von zwei Monaten, im Vorjahr sind insgesamt 112 Frauen, die meist von ihren Partnern oder ehemaligen Partnern umgebracht wurden. Diese Zahlen sind alarmierend und bestärken uns darin, zügig mit der Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Gewaltprävention fortzufahren", sagt Deeg. Der entsprechende Gesetzentwurf befinde sich in der Erarbeitungsphase und solle noch innerhalb des Frühjahrs in der Landesregierung vorgestellt werden, um danach den Weg in den Landtag zu finden. Darin sollen zum einen konkrete Schutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen eingeführt oder fortgeführt werden, zum anderen findet darin aber auch der Aspekt der Vorbeugung von Gewalt und speziellen Programmen für Täter Platz. "Prävention und Unterstützung müssen gleichermaßen gefördert werden, um damit gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Denn nur wenn es uns gelingt einen Wandel in der Haltung zur Gewalt umzusetzen, haben wir eine Chance weiteren Frauenmorden vorzubeugen", ist Deeg überzeugt.

Frauenhausdienste: Anlaufstellen in Gewaltsituationen

Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes zur Errichtung der Frauenhausdienste Ende der 1980er Jahre hat sich Südtirol schon früh in diesem Bereich aktiviert und wichtige Schutzeinrichtungen mit öffentlichen Geldern unterstützt. IIm Vorjahr betrug der Landesbeitrag 2,2 Millionen Euro, ausbezahlt über den Landessozialfonds an die Bezirksgemeinschaften, die den Frauenhausdienst entweder selbst führen oder an private Organisationen vergeben haben. Darin eingeschlossen sind auch rund 54.000 Euro für die Anmietung von insgesamt 18 zusätzlichen Plätzen, um Frauen vor allem in der Akutphase der Pandemie Möglichkeiten zu bieten, aus Situationen häuslicher Gewalt entkommen zu können. Die fünf Südtiroler Frauenhausdienste sind wichtige Anlaufstellen, bieten Schutz und Beratung.

Hier gibt es Hilfe: Telefonnummern der Anlaufstellen

Folgende Grüne Nummern sind rund um die Uhr erreichbar:

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Bozen: 800 276 433

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Meran: 800 014 008

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Brixen: 800 601 330

Telefonische Erreichbarkeit zu festen Zeiten:

Geschützte Wohnungen in Bozen: 800 892 828 (von Mo bis Fr von 8.00 bis 12.30 Uhr und von Mo bis Do von 13.30 bis 17.00 Uhr

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Mo bis Fr von 8.30 bis 12.00 Uhr)

LPA/ck

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