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Internationalisierung: Förderrichtlinien werden coronagerecht
Auch die Teilnahme an digitalen oder teilweise digitalen Messen sowie die Erstellung digitaler Inhalte wird vom Land künftig im Rahmen der Internationalisierungsförderung bezuschusst.
Das Land Südtirol fördert die Internationalisierung von Unternehmen auf der Grundlage des Wirtschaftsförderungsgesetzes von 1997. Bezuschusst werden Maßnahmen, die heimische Produkte und Dienstleistungen aller Wirtschaftsbereiche auf internationalen Märkten bekannter machen, neue Märkte erschließen und die Exporttätigkeit heimischer Unternehmen ankurbeln. "Der Zugang zu internationalen Märkten ist für viele Unternehmen gerade angesichts des derzeitigen Corona-Notstandes wichtig und eröffnet zusätzliche Perspektiven", betont Landesrat Philipp Achammer. Daher hat er heute (2. März) der Landesregierung vorgeschlagen, die Förderrichtlinien für die Internationalisierung der Unternehmen an die veränderten Bedingungen anzupassen.
Die heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien ermöglichen es künftig Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Landesförderung nicht nur für die Teilnahme an Messen zu beantragen, sondern auch für die Teilnahme an Messen, die in digitaler Form stattfinden. "Neben Platz- und Standmieten, Aufbaukosten, Einschreibe- und Teilnahmegebühren werden somit nun auch die Kosten für die Verwirklichung digitaler Inhalte bis zu maximal 15.000 Euro als Ausgaben berücksichtigt und können bezuschusst werden", erklärt die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft, Manuela Defant. Dies können beispielsweise Webauftritte sein, die an eine Messeteilnahme gekoppelt sind. Die Zuschüsse für die Messeteilnahmen betragen für die ersten beiden Teilnahmen bis zu 50 Prozent der anerkannten Ausgaben. Bei weiteren Teilnahmen veringert sich der Prozentsatz auf die Hälfte, sprich auf 25 Prozent. Vorgegeben sind auch die Mindest- und Höchstausgaben, die berücksichtigt werden: Diese liegen bei mindestens 2000 und höchstens 300.000 Euro pro Jahr.
Um Internationalsierungsförderung kann wie bisher bis zum 30. September in dem für den Wirtschaftssektor zuständigen Landesamt angesucht werden. Informationen und Gesuchsvordrucke finden sich auf den Landeswebseiten.
LPA/jw