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Berufliche Fortbildung wird auch in digitaler Form gefördert
Mit den neuen Richtlinien für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmenden und Arbeitssuchenden bezuschusst das Land künftig auch digitale Fortbildungsformen.
Das Land unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmenden und Arbeitssuchenden finanziell. "Angesichts der coronabedingten Schließung vieler Bildungseinrichtungen sowie der Aussetzung von Veranstaltungen in Anwesenheit haben sich viele alternative und digitale Lernformen wie das E-Learning oder die Webinare etabliert", sagt Landesrat Philipp Achammer. Er geht davon aus, dass diese Schulungsformate auch in naher Zukunft Bestand haben und weiter wachsen werden. Daher hat er der Landesregierung vorgeschlagen, auch diese Weiterbildungsformen künftig finanziell zu unterstützen.
Gestern (2. März) hat die Landesregierung mit den neuen Richtlinien für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmenden und Arbeitssuchenden auch die Berücksichtigung digitaler Fortbildungsformen genehmigt. Damit werden E-Learning-Angebote, Webinare und ähnliches zukünftig als förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen eingestuft. Zudem wurde der Höchstbetrag angehoben: Künftig kann ein Arbeitnehmer bis zu 3000 Euro an Beihilfe erhalten (bisher max. 2000 Euro) und eine langzeitig arbeitslose Person maximal 3500 Euro.
"Mit diesen Maßnahmen tragen wir auch dazu bei, dass Personen, die durch die Corona-Krise oder andere Wirtschaftskrisen nicht mehr im gewohnten Umfang ihrer regulären Beschäftigung nachgehen können, diese Zeiten gezielt für ihre Weiterbildung und ihre berufliche Qualifizierung nutzen können", sagt Landesrat Achammer.
Die neuen Richtlinien treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Informationen erteilen in der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung in der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung Thomas Prunner (thomas.prunner@provinz.bz.it) und Inge Clementi (inge.clementi@provinz.bz.it).
LPA/jw