Pressemitteilungen
Wirtschaft: 280 Millionen Euro für Corona-Fixkostenzuschüsse
Bis zum 30. September 2021 können Unternehmen um die nach Fixkosten bemessenen Landesbeihilfen ansuchen. Die Landesregierung hat heute die Richtlinien festgelegt.
Mit 280 Millionen Euro stellen die Fixkostenzuschüsse den Löwenanteil des 500-Millionen-Euro-Pakets an Corona-Hilfen, das das Land Südtirol in diesem März geschnürt hat, "um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern und Liquidität zu schaffen". Dies bekräftigte Landesrat Philipp Achammer, der heute (27. April) gemeinsam mit Landesrat Arnold Schuler der Landesregierung die Richtlinien für die Gewährung dieser Corona-Hilfen zur Genehmigung unterbreitet hat.
Diese Fixkostenzuschüsse sind neben den sogenannten Verlustbeiträgen die zweite Unterstützungsmaßnahme für Wirtschaftstreibende. Die Kriterien für die Gewährung der Verlustbeiträge von 3000 bis 10.000 Euro hatte die Landesregierung bereits Ende März beschlossen. Seit 19. April kann darum angesucht werden. Wie Landesrat Achammer heute berichtete, sind bisher bereits 1047 Ansuchen über den E-Government-Dienst des Landes hinterlegt worden. Der Landesrat erinnerte auch daran, dass sich Wirtschaftstreibende für eine der beiden Unterstützungsmaßnahmen entscheiden müssten, da sie einander ausschließen würden.
Beihilfen bis zu 100.000 Euro
Im Sinne des heutigen Beschlusses, mit dem die Landesregierung die Kriterien für die Fixkosten-Zuschüsse festgelegt hat, können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Privatzimmer- und Wohnungsvermietung, Schutzhütten, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft ab Juni und bis Ende September um diese Corona-Hilfen des Landes ansuchen. Es handelt sich um Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro, die sich nach der Höhe der Fixkosten und dem Umsatzrückgang richtet. Bei einem dreißigprozentigen Umsatzrückgang liegt der Zuschuss bei bis zu 30 Prozent der zugelassenen Fixkosten, bei 50 Prozent Umsatzrückgang steigt der Betrag ebenfalls auf 50 Prozent an.
Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent
In den Genuss dieser Unterstützungsmaßnahmen von bis zu 100.000 Euro können Wirtschaftstreibende kommen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. März 2021 aufgenommen haben und deren Gesamtumsatz in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist. Des Weiteren muss für das Jahr 2019 ein Mindestumsatz von 30.000 Euro erreicht worden sein. Wirtschaftstreibende, die ihre Tätigkeit nach dem 1. April 2019 aufgenommen haben, müssen den Umsatzrückgang sowie den Mindestumsatz nicht nachweisen. Für sie hingegen ist ein Umsatz von mindestens 700 Euro im Monat vorgeschrieben.
Bei der Kostenberechnung dürfen 69 verschiedene Positionen mitberechnet werden, darunter Strom, Heizung, Telefon, Versicherungen, Werbung, Reinigungsspesen, Abfallgebühren, Pacht, Miete und Instandhaltungsspesen.
Ab Juni kann angesucht werden
Die Ansuchen können ab Juni über den E-Government-Service der Landesverwaltung anhand der elektronischen Identität SPID eingereicht werden. Sie werden dann chronologisch bearbeitet. Die zuständigen Landesämter rechnen damit, dass die Corona-Hilfen einen Monat nach Beantragung bereits ausbezahlt werden können.
Vorfinanzierungen von bis zu 90 Prozent können Unternehmen ab Mai bei ihrer Hausbank auf der Grundlage eines Abkommens der Landesregierung mit den Südtiroler Banken (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisen) beantragen.
Alle Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf dem Corona-Hilfen-Portal der Landeswebseite.
LPA/jw