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Lehrpersonal: Zweiter LKV-Teilvertrag unterschriftsreif

Die Landesregierung hat dem zweiten Teilvertrag des Kollektivvertrags für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art für 2019-21 zugestimmt und grünes Licht für dessen Unterzeichnung gegeben.

Mit der Zustimmung zum zweiten LK-Teilvertrags hat die Landesregierung eine weitere Voraussetzung für die Auszahlung des Inflationsausgleichs geschaffen. (Foto: Unsplash)

Der zweite Teilvertrag des Kollektivvertrages der Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 steht vor seiner Besiegelung. Nach der Vorunterzeichnung im Mai hat die Landesregierung auf Vorschlag der drei Bildungsdirektionen gemeinsam mit der Personalabteilung gestern (15. Juni) dem Vertragsentwurf zugestimmt. Zudem wurde die von Generaldirektor Alexander Steiner eingesetzte öffentliche Verhandlungsdelegation ermächtigt, den Vertrag gemeinsam mit den Gewerkschaften zu unterzeichnen, sobald das zustimmende Gutachten des Unterrichtsministerium in Rom vorliegt. 

Mit dem neuen Teilvertrag stellt das Land im Dreijahreszeitraum 2019-2021 21 Millionen Euro für die Lehrpersonen und Erziehenden der Grund-, Mittel- und Oberschulen bereit, um die Gehälter der rund 10.000 Lehrpersonen an die Steigerung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Im laufenden Jahr sind es 8,5 Millionen Euro die das Land zusätzlich ausgibt. Die Inflationsanpassung für das Jahr 2019 wird dabei mit 0,7 Prozent und für 2020 mit 0,4 Prozent berechnet. Auch für 2021 beträgt der Prozentsatz 0,7. 

Für den Vertragsentwurf liegen bereits die zustimmenden Gutachten von Prüfstelle und Rechnungsprüferkollegium vor. Auch die Übermittlung an das Bildungsministerium in Rom zur vorgeschriebenen Stellungnahme ist bereits erfolgt.

 

LPA/jw

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