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Neue Corona-Verordnung bringt weitere Lockerungen

Mehr Bewegungsfreiheit, Maskenpflicht nur bei geringem Abstand und in Innenräumen: das beinhaltet die neue Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher, der aber nach wie vor zu Wachsamkeit aufruft.

Die neue Corona-Verordnung lockert die Maskenpflicht und gewährt Bewegungsfreiheit auch nachts. (Foto: pixabay.com)

Die Entwicklung der Corona-Daten stimmt hoffnungsvoll. Inzidenz, Neuinfektionen, Krankenhauseinweisungen sinken. So wird mit 21. Juni auch Südtirol von Rom als "weiße Zone" eingestuft. Dieser "zuversichtlich stimmenden" Lage Rechnung tragend hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute Nachmittag (18. Juni) die Verordnung Nr. 25/2021 "zur Vorbeugung und Bewältigung des Covid-19-Notstands" unterzeichnet, mit der weitere Lockerungen wirksam werden.

Impfungen weiter vorantreiben

"Mit dieser neuen Verordnung setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität", betont Landeshauptmann Kompatscher, "was nicht bedeutet, dass die Wachsamkeit verringert werden soll." Der Landeshauptmann fordert dazu auf, den eingeschlagenen und wirksamen Weg der Umsicht, der Disziplin und des Verantwortungsbewusstseins weiterzugehen und die Impfungen weiter voranzutreiben. "Die Impfkampagne soll dazu beitragen, die allzu vielen Skeptiker von der Sinnhaftigkeit und der Notwendigkeit der Impfungen zu überzeugen, dies nicht zuletzt angesichts der Delta-Variante, die auch in Südtirol Krankenhausaufenthalte nicht geimpfter Personen notwendig gemacht hat."

Mit 21. Juni in Kraft

Die neue Corona-Verordnung, die in der Nacht von Sonntag, 20. Juni, auf Montag, 21. Juni, um Mitternacht in Kraft tritt und bis zum 31. Juli gilt, gewährt wieder mehr Bewegungsfreiheit. Somit können sich alle Personen auch nachts im Freien uneingeschränkt bewegen. Lockerungen gibt es auch im Hinblick auf den Mund-Nasen-SchutzEs gilt weiterhin, immer eine (zumindest chirurgische) Maske bei sich zu haben. Dieser Atemwegsschutz ist außerhalb der eigenen Wohnung in allen geschlossenen Räumen zu tragen. Im Freien besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn der zwischenmenschliche Abstand nicht eingehalten werden kann, wie zum Beispiel bei Menschenansammlungen.

Für die Dienstleistungen an Personen, in Friseursalons oder Kosmetikstudios, ist das Tragen der FFP2-Maske weiterhin verpflichtend. Sowohl für den Dienstleistenden als auch für den Kunden. Wer einen gültigen Corona-Pass besitzt, kann auch lediglich eine chirurgische Maske tragen.

Dorffeste wieder möglich

Dorf- und Wiesenfeste, Feiern, Festivals und anderen Events im Freien, bei denen Speisen und Getränke verabreicht werden, können auf der Grundlage der neuen Verordnung wieder veranstaltet werden. Die Teilnehmenden müssen jedoch mit dem Corona-Pass die Genesung von Covid-19, die Impfung oder einen negativen Test nachweisen. Der Corona-Pass ist auch die Voraussetzung für die Teilnahme an Festen im Anschluss an zivile oder religiöse Zeremonien, wie Hochzeiten, sowie für den Zugang zu Hallenbädern, Fitnessstudios, Gesundheitszentren und Wellnessanlagen. "Die jüngsten Entscheidungen der Regierung in Rom bezüglich des 'Green Passsind eine Bestätigung der Maßnahmen, die wir in Südtirol mit dem Corona-Pass vorweggenommen haben", erklärt Landeshauptmann Kompatscher.

Masketragen bleibt empfohlen 

Die neue Verordnung empfiehlt zudem nachdrücklich, auch in Wohnungen und privaten Räumlichkeiten beim Zusammentreffen von Personen, die nicht zusammenleben, Masken zu tragen. Der Landeshauptmann rät dazu, "private Treffen mehrerer Menschen im Freien abzuhalten". In jedem Falle sei es ratsam, vor allem aus Rücksicht auf besonders gefährdete Personen, sich mit einem Corona-Pass auszustatten.

Die Verordnung Nr. 25 ist im Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

LPA/mb/jw

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