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Weinwirtschaft: Eine Million Euro an europäischer Unterstützung

Ab dem 1. September können Südtirols Kellereibetriebe wieder für die jährlichen EU-Beihilfen ansuchen. Gefördert werden laut LR Schuler vor allem energieeinsparende und umweltverträglichere Verfahren.

Das nationale Stützungsprogramm für den Weinsektor 2019-2023 sieht auch 2021 für das Land Südtirol rund eine Million Euro an Förderung für Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung vor. "Die Zulassung zu den Beihilfen erfolgt jährlich aufgrund einer Rangordnung, die nach einer Zuteilung von Punkten erstellt wird. Bevorzugt sind Unternehmen, die ihre Investitionen auf positive Effekte in Bezug auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und umweltverträglichere Verfahren ausrichten", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, der sich über die europäischen Unterstützungsmaßnahmen erfreut zeigt. Gefördert werden vor allem Weine mit den DOC-Ursprungsbezeichnungen "Südtiroler" oder "Kalterer". Außerdem wird bei der Rangordnung auch die Anzahl der Zulieferer der Rohware berücksichtigt.

Anträge können für den Ankauf neuer Maschinen, Anlagen und Behälter, einschließlich der dazugehörigen Computersoftware und erforderlichen Anschlüsse sowie für die Montage gestellt werden. Dabei müssen die Investitionen der Annahme, Verarbeitung, Kühlung, Lagerung, marktgerechten Aufbereitung, Etikettierung oder der Verpackung der Erzeugnisse dienen.

Zugangsvoraussetzung ist, dass die Kellereibetriebe ihren operativen Sitz in Südtirol haben und einen Jahresweinumsatz von mehr als 300.000 Euro nachweisen können. Die zugelassenen Ausgaben reichen von mindestens 50.000 Euro bis zu Höchstausgaben von einer Million Euro. Der Beitragssatz beträgt mindestens 20 Prozent und kann sich in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel auf bis zu 40 Prozent der zugelassenen Kosten erhöhen.

Die Antragstellung erfolgt über das Landesamt für Obst- und Weinbau auf dem eigens erstellten Vordruck mit einer Reihe zusätzlicher Unterlagen im Zeitraum vom 1. bis 30. September 2021. Für jedes Investitionsgut bedarf es mindestens dreier Angebote von untereinander unabhängigen Anbietern.


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LPA/np