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Private Schutzhütten: Ordentliche Förderungen können ausgezahlt werden

Aktuelle Anliegen der von Privaten geführten Schutzhütten erläuterten LH Kompatscher und LR Schuler heute (1. September) in einem Online-Treffen mit den Vertretern der Privaten Schutzhütten im HGV.

Die Mittel für die ordentlichen Förderungen für private Schutzhütten sind durch den Nachtragshaushalt gedeckt und können ausgezahlt werden: Das konnten Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Arnold Schuler den Vertretern der Fachgruppe Schutzhütten Südtirol im Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zu Beginn der Aussprache versichern. Auch bei außerordentlicher Instandhaltung, etwa für die Behebung von durch Wetterereignisse verursachten Schäden, würde man überprüfen, wie man diese unbürokratischer abwickeln könne: "Da es sich um private Unternehmen handelt, ist für außerordentliche Beiträge erst zu klären, wie eine Regelung erfolgen kann, und zwar vor dem Hintergrund, dass die von Privaten geführten Schutzhütten auch eine wichtige öffentliche Funktion erfüllen", unterstrich Landeshauptmann Kompatscher.

Zur aktuellen Lage unterstrich der Vorsitzende der HGV-Fachgruppe, Stefan Perathoner, dass die Saison nach einem regnerischen Juli im August gut gelaufen sei und man auf einen sonnigen Herbst hoffe. Schwierigkeiten würden sich vor allem bei der Mitarbeitersuche und dem Warentransport ergeben. In Bezug auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen kündigte Kompatscher an, dass die Regelungen für öffentliche und private Schutzhütten in der laufenden Sommersaison wahrscheinlich auch in der Wintersaison 2021-22 gleich bleiben werden. Das genaue Kontrollieren des Green Passes sei sehr wichtig: Daher rief der Landeshauptmann die privaten Schutzhütten zur Mitarbeit auf.

Weiteres Thema war der Werksverkehr für Materialseilbahnen, das heißt die Möglichkeit, Materialseilbahnen auch als Werksverkehrsbahnen für Mitarbeitende oder in alpinen Notfällen zu verwenden. "Derzeit sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben", berichtete der Landeshauptmann. "Mit Inkrafttreten einer neuen EU-Norm im Frühjahr 2022 werden wir diesen Bereich zufriedenstellend lösen können." Alternative Versorgungsmöglichkeiten der Schutzhütten – etwa mit Lastendrohnen – werden derzeit mit einem Pilotprojekt in der Praxis getestet. Die Vertreter der Fachgruppe Schutzhütten Südtirol zeigten Interesse, bei einer Ausdehnung des Projekts mit einbezogen zu werden. Dasselbe gelte für die Erprobung neuer Energieversorgungsmöglichkeiten etwa mit Wasserstoff.

An der Aussprache nahmen für den HGV auch Präsident Manfred Pinzger und der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber teil. Beide unterstrichen die Wichtigkeit der Schutzhütten für das touristische Angebot für Einheimische und Gäste, weswegen auch die von Privaten geführten Schutzhütten in den politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden müssten. 

Schutzhütten in Südtirol

In Südtirol gibt es 96¿Schutzhütten: 26 Landesschutzhütten, elf Schutzhütten des AVS (Alpenverein Südtirol) und 14 Schutzhütten des C.A.I. (Club Alpino Italiano) sowie 45 Schutzhütten in Privatbesitz. Die Aufgabe ist allen gemeinsam: Wanderern und Bergsteigern im Mittel- und Hochgebirge Schutz und Versorgung zu gewähren.


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LPA/mpi