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Landesregierung: Neue Richtlinien für Beiträge an CAI und AVS
Für die Beiträge zugunsten des alpinen Vermögens des Landes Südtirol gelten neue, abgeänderte Kriterien. Die Landesregierung hat dafür grünes Licht gegeben.
Die Landesregierung gewährt dem Alpenverein Südtirol (AVS) und den Sektionen des Club Alpino Italiano (CAI) Beiträge für Investitionen in ihre Schutzhütten. Die Ausgaben werden im Haushaltsjahr 2021 auf 471.700 Euro geschätzt. Auf Vorschlag des dafür zuständigen Landesrates Arnold Schuler hat die Landesregierung nun am vergangenen Dienstag (14. September) die notwendigen Anpassungen der Kriterien vorgenommen.
Mit dem Beschluss wurden erstmals die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder der Vereine geregelt. Diese haben zwar kein Anrecht auf Vergütungen für die erbrachten Leistungen, es können aber Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrten mit dem Auto gemäß den für Landesbedienstete geltenden Tarifen erstattet werden.
Außerdem müssen von nun an die Erklärung des Antragstellers über die ordnungsgemäße Durchführung der Investition zusätzlich mit einer Erklärung der Bauleitung über die ordnungsgemäße Bauausführung ergänzt werden.
Erstmals sind auch Kriterien für die Jahrespauschalhilfen für Instandhaltungsspesen geringen Ausmaßes festgelegt worden. Darunter fallen Ausgaben für dringende und unvorhergesehene Maßnahmen wie Reparatur, Kauf und Austausch von Teilen der Gebäude und Ausstattungen sowie für den Austausch oder die Reparatur von beschädigten Möbelstücken und defekten Haushaltsgeräten.
Landesrat Arnold Schuler betont: "Es ist wichtig, dass wir die Instandhaltung unserer Schutzhütten fördern, denn sie tragen maßgeblich zur alpinen Kulturlandschaft bei." Die neuen Richtlinien sind mit der Genehmigung durch die Landesregierung (14. September) in Kraft getreten und gelten auch für bereits eingereichte und noch nicht bearbeitete Anträge.
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LPA/np