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Landesregierung heißt Erleichterungen für Geimpfte gut

Vollimmunisierte Bürger können künftig auch durch einen negativen Nasen-Rachen-Abstrich nach sieben Tagen die Quarantäne vorzeitig beenden. Landesrat Widmann informierte über die Neuerungen.

Auch in Südtirol verbreitet sich das Coronavirus mit großer Geschwindigkeit. Seit einer Woche gebe es stark ansteigende Infektionen, in Südtirol ebenso wie im Großteil des restlichen Europas, informierte Gesundheitslandesrat Thomas Widmann heute (11. Jänner) bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass im Vorjahr die Krankenhausbelastung trotz geringerer Infektionszahlen deutlich höher war: "Die Impfung schützt zwar nicht vor einer Infektion, aber sie schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Im Vorjahr waren Anfang Jänner vier Mal so viele Normalbetten in unseren Krankenhäusern belegt, in den Privatkliniken waren es drei Mal so viele." Man bereite sich zwar auch derzeit auf eine stärkere Krankenhausbelastung vor, sei aber zuversichtlich, diese Situation dank einer hohen Impfquote gut bewältigen zu können. Dies werde bestärkt von der Einschätzung des vor Ort tätigen Fachpersonals, das berichtete, dass zwar zahlreiche Patientinnen und Patienten aufgrund der Routinetests in der Notaufnahme als positiv erfasst werden, meist jedoch nach kurzer Zeit wieder nach Hause entlassen werden können. Selbes gelte auch für die Intensivstationen, bei denen sich die Verweildauer vor allem aufgrund des jüngeren Alters der Patientinnen und Patienten verkürzt habe, informierte Landesrat Widmann.

Neue Quarantäneregeln gutgeheißen

Der Gesundheitslandesrat lobte in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen auf gesamtstaatlicher Ebene, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben aufrecht zu erhalten. Dazu zählen mehrere Maßnahmen, die auch in Südtirol übernommen werden. So hat die Landesregierung heute (11. Jänner) folgende Entscheidungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes gutgeheißen: Voll immunisierte Menschen (sprich dreifach Geimpfte und alle, die den Grundzyklus oder die Genesung innerhalb der vergangenen 120 Tage abgeschlossen haben) können sich künftig nach sieben Tagen wie bisher über einen (negativen) PCR-Test oder neu auch über einen (negativen) Nasen-Rachen-Abstrich (Antigen-Test) in Apotheken, bei Hausärzten und Testzentren freitesten. Bisher war dafür ausschließlich ein PCR-Test nötig. Für Ungeimpfte ist eine Freitestung lediglich durch einen PCR-Test nach zehn Tagen Isolation möglich. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde zudem eingeführt, dass geboosterte enge Kontakte keine Quarantäne mehr antreten müssen, sondern bei gleichzeitiger Selbstüberwachung, sprich Testung im Falle von Symptomen, weiterhin ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen können. Sie müssen dafür bei Kontakt mit anderen Menschen zehn Tage lang eine FFP2-Maske tragen.

Impfpflicht für Über-50-Jährige und Screening an Schulen

Um der anstehenden Impfpflicht für Über-50-Jährige nachkommen zu können, arbeite man derzeit an einer Aufstockung der Impfmöglichkeiten. Ziel sei es, allen eine Impfmöglichkeit innerhalb Ende Jänner zu gewährleisten. Landesrat Widmann informierte zudem über die staatlich vorgesehenen Sanktionen: Über eine Kreuzkontrolle des Gesundheitsministeriums und der Agentur für Einnahmen erhalten die Betroffenen, die ab 1. Februar als ungeimpft aufscheinen, einen Strafbescheid über 100 Euro sowie eine Aufforderung, der Impfpflicht nachzukommen. 600 bis 1500 Euro beträgt die Sanktion für jene Über-50-Jährigen, die ab 15. Februar ohne Super Green Pass (geimpft oder genesen) am Arbeitsplatz angetroffen werden.

Sehr erfreulich hingegen sei die rege Beteiligung der Südtiroler Schulen am freiwilligen Screening während der Weihnachtsferien. Rund 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler hätten sich daran beteiligt, 329 von ihnen hatten ein positives Testergebnis. 

Impfung schützt vor schweren Verläufen

Abschließend wiederholte der Gesundheitslandesrat seinen Aufruf, sich impfen zu lassen: "Der Vergleich zu den Daten vom Vorjahr zeigt: Die Delta-Variante konnte im großem Becken fischen, die Omikron-Variante hingegen findet dank der Impfungen aufgrund der vielen geimpften Menschen ein weitaus kleineres Becken an ungeschützten - sprich nicht geimpften - Personen vor. Die Impfung schützt somit eine breite Mehrheit vor schweren Verläufen und vor Krankenhausaufenthalten, weshalb ich nochmals meine Bitte wiederhole: Lassen Sie sich impfen!"


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LPA/ck