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Bozen Süd: Land verkauft Flächen über Auswahlverfahren

Im Gewerbegebiet "Einsteinstraße Süd und Flughafenstraße" will das Land 8700 Quadratmeter über ein Auswahlverfahren zur Unternehmensansiedelung veräußern.

Die Landesregierung hat heute (22. April) beschlossen, zwei Bauparzellen mit einer Fläche von insgesamt 8700 Quadratmetern im Gewerbegebiet "Einsteinstraße Süd und Flughafenstraße" in Bozen Süd zu verkaufen. Es handelt sich um längs der Bahnlinie nördlich des Flughafengeländes gelegene Flächen, die im Besitz der landeseigenen Gesellschaft NOI AG sind und von denen sich knapp 1500 Quadratmeter in der Flughafenrisikozone A befinden. Der Gesamtpreis, bei dem das Landesschätzamt auch den baulichen Einschränkungen in der Risikozone Rechnung getragen hat, wurde mit 2,05 Millionen Euro beziffert - einschließlich der Kosten für die Erschießungsflächen und die Registrierung. 

"Im Sinne des Landesgesetzes Raum und Landschaft werden die beiden Bauparzellen über ein öffentliches Auswahlverfahren veräußert, die auf die Ansiedelung von Unternehmen abzielt", informiert Landesrat Philipp Achammer, der den Beschlussvorschlag eingebracht hatte. Der Landesrat berichtete auch davon, dass bereits mehrere Unternehmen ihr Interesse an den Grundflächen bekundet hätten. 

Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung der Direktorin der Abteilung Wirtschaft, Manuela Defant, die Abwicklung des Auswahlverfahrens übertragen. Zudem wurden das Auflagenverzeichnis für das öffentliche Auswahlverfahren genehmigt und die Bewertungskriterien festgelegt. Demnach können sich Unternehmen allein oder im Zusammenschluss um den Ankauf der gesamten Fläche oder auch einer einzigen der beiden Parzellen bewerben, die im Bereich von Handwerk, Industrie, Großhandel oder in der Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind oder Dienstleistungen von öffentlichem Interesse erbringen. Die Bewerber verpflichten sich, innerhalb von vier Jahren nach Kauf der Fläche, diese zu bebauen oder zu nutzen. Als wesentliche Zuschlagskriterien werden hingegen eine positive betriebliche Entwicklung, eine eventuelle Zwangsaussiedlung vom bestehenden Betriebsstandort, der Bedarf, bereits bestehende Grundsatzentscheidungen des zuständigen Landesrätekomitees oder die rationelle Nutzung der Fläche angeführt.

Um Teilnahme am Auswahlverfahren kann bis zum 30. Juni 2022 (12 Uhr) im Amt für Handwerk und Gewerbegebiete (handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it) angesucht werden.


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LPA/jw