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Volksabstimmung: Über eine Million Euro für die Gemeinden
Für die Durchführung der Landesvolksabstimmung zur Bestätigung des geänderten Gesetzes zur Direkten Demokratie weist das Land den Gemeinden über eine Million Euro zu.
Am 29. Mai 2022 findet die bestätigende Landesvolksabstimmung über die Gesetzesnovelle "Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung" statt. Der Südtiroler Landtag hatte das Gesetz im Juni 2021 mehrheitlich beschlossen. Die Volksabstimmung war in der Folge von den Kritikern der Gesetzesmaßnahme angestrengt worden.
Um die Durchführung der Wahlhandlungen zu ermöglichen, gewährt das Land den Gemeinden – wie vom Gesetz vorgesehen und mit dem Gemeindenverband vereinbart – Beiträge. Die entsprechenden Mittel in Höhe von 1.235.185 Euro hat die Landesregierung heute (10. Mai) zweckgebunden.
Die Beträge, welche die einzelnen Gemeinden erhalten, setzen sich aus einem variablen Beitrag von 2,30 Euro für jeden in die Wahllisten Eingetragenen und einem Fixbetrag zusammen, der von der Anzahl der Wahlsprengel abhängt. Demnach erhalten alle Gemeinden mit bis zu drei Wahlsprengeln einen Fixbetrag von 2650 Euro. Für Gemeinden mit vier bis zu neun Sprengeln sind es 1330 Euro. Kein Fixbetrag ist für Gemeinden mit mehr als zehn Sprengeln mehr vorgesehen. Einen zusätzlichen Betrag erhalten die Gemeinden für Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, um Ansteckungen mit dem Coronavirus vorzubeugen. Dieser beläuft sich auf 50 Euro je Wahlsprengel in Gemeinden von bis zu drei Wahlsprengeln und 25 Euro für Gemeinden mit vier bis zu neun Sprengeln. So erhält beispielsweise die Gemeinde Bozen insgesamt 186.000 Euro, die Gemeinde Meran 71.000 Euro, die Gemeinde Brixen 41.000 Euro, die Gemeinde Leifers 32.000 Euro und die Kleingemeinde Waidbruck 3000 Euro.
Weitere Mittel wird die Landesregierung in ihrer nächsten Sitzung am 17. Mai zweckbinden. In einer Woche sollen die Ausgaben betreffend die Rechnungslegung vorgemerkt werden, um die Kosten für die Sprengelwahlbehörden, der Wahlamtsmitglieder sowie der Schulung der Präsidenten decken zu können.
Landeshauptmann Arno Kompatscher bedauerte bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung, dass trotz mehrfacher Intervention des Landes die Regierung in Rom eine Zusammenlegung der Landesvolksabstimmung mit dem auf staatlicher Ebene geplanten gesamtstaatlichen Referendum zur Justiz abgelehnt habe. "Das Hauptargument war, dass die Zusammenlegung die Teilnahme am Referendum beeinflussen könne, zumal für das staatliche Referendum ein Quorum vorgesehen ist, was bei der Landesvolksabstimmung nicht der Fall ist", informierte Kompatscher. "Das ist für uns unverständlich, denn - sollte das staatliche Referendum abgehalten werden - würden die Bürgerinnen und Bürger zwei Mal hintereinander zu den Urnen gerufen."
Informationen über die Landesvolksabstimmung 2022 - vom Abstimmungsgegenstand bis zu den Öffnungszeiten der Wahllokale - gibt es auf einer eigenen Webseite.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/jw