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Baumaterial: Landesregierung hebt Einheitspreise an
Mit einer Anpassung von Einheitspreisen im Bauwesen hat die Landesregierung den Preissteigerungen der vergangenen Monate Rechnung getragen.
Das Land Südtirol begegnet den angestiegenen Preisen vieler Rohstoffe und Baumaterialien mit der Festlegung neuer Einheitspreisen für verschiedene Baumaterialien. Diese können nun von den Vergabestellen bei neuen Ausschreibungen angewandt werden. Ebenso können sie in den Preisanalysen verwendet werden, um Preisanpassungen vorzunehmen. Eine entsprechende Entscheidung hat die Landesregierung heute (24. Mai) getroffen.
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der heutigen Regierungssitzung betonte, werde die Landesregierung die heute beschlossene Liste der angehobenen Einheitspreise laufend ergänzen. "Wir haben nun einen ersten Auszug besonders wichtiger und viel angewandter Preisen angepasst, weitere Anpassungen werden folgen", kündigte Kompatscher an.
Die Landesregierung hat erst vor kurzem das neue Richtpreisverzeichnis 2022 genehmigt, das die Grundlage für öffentlichen Ausschreibungen bildet. Da die Erstellung dieser Verzeichnisse eine lange Vorlaufzeit hat, fanden die jüngsten Preissteigerungen keinen Niederschlag darin. Eine Revision sei bereits beantragt, informierte Kompatscher, werde aber ehestens für Herbst erwartet. "Gemeinsam mit den anderen Regionen Italiens sind wir in dieser Angelegenheit in Rom vorstellig geworden", berichtete der Landeshauptmann. Ein Gesetzesdekret mache nun eine außerordentliche Preisanpassung in bestimmten Sektoren möglich.
Dem heutigen Beschluss der Landesregierung liegt eine im Auftrag der Landesvergabeagentur AOV von der Handelskammer durchgeführte Preiserhebung zugrunde. Die Handelskammer ist es auch, die im Auftrag des Landes für die regelmäßige Überarbeitung des Richtpreisverzeichnisses sorgt.
Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung können bei Preisberechnungen für eine Reihe von Baumaterialien wie Fliesen, Ziegeln, Beton, Bitumen, Rohren, aber auch Deponiegebühren, Gerüsten oder Schutzdächern anstelle der Richtpreise des geltenden Richtpreisverzeichnisses für den Hoch- und Tiefbau die neu definierten Einheitspreise verwendet werden. Allerdings berechtigen die neuen Einheitspreise nicht automatisch zur Zuerkennung von Ausgleichszahlungen oder zu Preisrevisionen.
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LPA/mdg/jw