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Landesmediengesetz: Änderungen in Kraft, Kriterien in Ausarbeitung

Die neuen Bestimmungen zur Medienförderung in Südtirol sind nach ihrer gestrigen Veröffentlichung im Amtsblatt heute (7. Juni) als Landesgesetz Nr. 6/2022 in Kraft.

Mit heute, Dienstag, 7. Juni, ist das Landesgesetz Nr. 6 vom 18. März 2022 in Kraft, mit dem das bisher geltende Landesmediengesetz "Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung" vor allem in zwei Punkten geändert wurde: So wird Südtiroler Musik durch eine höhere Förderung stärker berücksichtigt. Zudem beinhaltet das Gesetz Bestimmungen zur Eindämmung von Hass im Netz. Der Südtiroler Landtag hatte dem Gesetzestext am 13. Mai zugestimmt. Es handelt sich um eine erneute Anpassung des Mediengesetzes aus dem Jahre 2002, das zuletzt 2015 und 2020 überarbeitet worden war.

Sobald Kriterien genehmigt, können lokale Medien um Landesförderung ansuchen

Die Kriterien zum neuen Medienförderungsgesetz befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden noch im Sommer der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Aus diesem Grund wird der jährliche Gesuchstermin des 20. Juni ausgesetzt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Lokale Radio- und Fernsehsender sowie lokale Newsportale, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse produzieren, können in der Folge um Landesförderung für das laufende Jahr ansuchen.


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LPA/jw