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Menschen mit schwerer Verhaltensstörung: Weg frei für Wohneinrichtung
Die erste sozio-sanitäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen und schweren Verhaltensstörungen kann ab 1. Juli akkreditiert werden. Die Voraussetzungen hat die Landesregierung geschaffen.
In Südtirol besteht seit Jahren Bedarf nach spezialisierten sozio-sanitären Diensten für Menschen mit kognitiven Behinderungen und schweren Verhaltensstörungen. Auf der Grundlage eines mehrjährigen Pilotprojektes hat die Landesregierung heute (27. Juni) die Voraussetzungen geschaffen, um sozial-gesundheitliche stationäre Dienste für Menschen mit Behinderungen und mit schweren Verhaltensstörungen akkreditieren zu können. Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg, hat sie die Richtlinien genehmigt, auf deren Grundlage solche sozio-sanitäre Dienste für Menschen mit kontinuierlichem Betreuungs- und Pflegebedarf akkreditiert werden.
"Wir können nun die Betreuung von Menschen mit kognitiven Behinderungen und schweren Verhaltensstörungen im Vinzenzhaus des Jesuheims in Girlan, die 2018 als Pilotprojekt aufgenommen wurde, auf eine neue Ebene heben, indem wir die sozio-sanitäre Wohneinrichtung als solche akkreditieren und damit zu einem fixen Angebot im Leistungszentrum der Sozial- und Gesundheitsdienste machen", betont Soziallandesrätin Deeg. Die Erfahrungen aus der mehrjährigen Pilotphase habe man genutzt, um den Personalbedarf für die soziale und die gesundheitliche Betreuung zu definieren. Die betreuten Menschen erhalten im festgelegten Zeitraum eine gezielte, multidisziplinäre Betreuung. Diese soll eine Rückkehr in die überweisende Einrichtung oder den überweisenden Dienst mit einer individuell angepassten sozio-gesundheitlichen Therapie möglich machen. "Mit diesem neuen Angebot können wir Krankenhausaufnahmen vermeiden, den Verbleib der Menschen mit Behinderungen in den sozialen Einrichtungen ermöglichen und vor allem den Menschen eine bessere Lebensqualität garantieren", betont Landesrätin Deeg.
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LPA/jw