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Entwicklungsprogramm: Förderung auch für Pilotgemeinden

Auch die Pilotgemeinden und die Gemeinden, die mit der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms vor Festlegung der Beitragskriterien begonnen haben, können ab sofort um Landesförderung ansuchen.

Um die Entwicklung der Südtiroler Gemeinden nachhaltig zu planen, sieht das Landesgesetz für Raum und Landschaft vor, dass jede Gemeinde ein Gemeindeentwicklungsprogramm ausarbeitet. In diesem sektorenübergreifenden Gemeindeentwicklungsprogramm werden die strategischen Entwicklungsziele in den verschiedenen Bereichen wie Mobilität oder Tourismus aber auch im Sozialen definiert und mit dem Landschaftsplan abgestimmt. Das Programm, das im Hinblick auf eine landesweite Gesamtplanung der Landesverwaltung vorgelegt wird, gibt die Raumentwicklung der einzelnen Gemeinden für die nächsten zehn Jahre vor und legt unter anderem die jeweiligen Siedlungsgrenzen fest. Für all jene Gemeinden, die nun mit der Ausarbeitung der Planungsdokumente beginnen, war im März mit einem Abkommen zur Gemeindenfinanzierung die Möglichkeit geschaffen worden, eine Landesfinanzierung in Anspruch zu nehmen.

Förderung von bis zu 80 Prozent auch für Vorreitergemeinden

Eine Reihe von Gemeinden war aber Vorreiter: Die Landesregierung hatte bereits im Frühjahr 2018 sieben Pilotgemeinden ausgewählt, um die vorgesehenen strategischen Planungsinstrumente gemeinsam zu erarbeiten. Dabei handelt es sich um die Gemeinden Kurtatsch, Klausen, Corvara, Taufers im Münstertal, Ratschings, Lana und Welschnofen. Einige weitere Gemeinden hatten mit der Ausarbeitung der Gemeindeentwicklungsprogramme bereits begonnen, bevor die genannten Förderkriterien festgelegt worden waren. Für diese Vorreitergemeinden hat die Landesregierung heute (12. Juli) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher und der für Raumordnung zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer den Entwurf für eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022 genehmigt. In dieser Vereinbarung werden auf der Grundlage der entsprechenden Gesetzesbestimmung die Regeln festgelegt, die es auch den Pilotgemeinden und jenen Gemeinden, die mit der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft vor der Festlegung der Beitragskriterien begonnen haben, ermöglichen, um Landesbeihilfen anzusuchen. Diese belaufen sich auf 50 oder 80 Prozent des Auftragsvolumens. Voraussetzung ist, dass eine übergemeindliche Zusammenarbeit vorliegt. "Wir haben auf die unterschiedliche Situation bei der Erstellung des Gemeindeentwicklungsprogramm reagiert, um jene nicht zu benachteiligen, die bereits vor dem Beschluss der Landesregierung mit der Arbeit zum Gemeindeentwicklungsprogramm begonnen haben", betont Landesrätin Kuenzer in diesem Zusammenhang.

Ansuchen jeweils bis 31. Oktober

Den Entwurf für die heute genehmigte Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022 haben die Landesabteilungen für Örtliche Körperschaften und Sport sowie für Natur, Landschaft und Raumentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband vorbereitet. Die Vereinbarung tritt nach ihrer Unterzeichnung durch den Landeshauptmann und den Gemeindenverbandspräsidenten Andreas Schatzer in Kraft.

In der Folge können die Gemeinden bis zum 31. Oktober jeden Jahres im Landesamt für Gemeindenfinanzierung um die Landesfinanzierung ansuchen. Die Anträge werden dann vom Landesamt für Gemeindeplanung begutachtet, wobei dieses Gutachten im Hinblick auf die Betragsgewährung bindend ist. Jede Gemeinde kann nur einmal um Förderung ansuchen.

Die detaillierten Informationen, die neue Vereinbarung sowie die Vordrucke werden in Kürze auf den Landeswebseiten zum Thema Verwaltung unter "Örtlichen Körperschaften" und "Gemeinden" veröffentlicht.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/jw