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Arbeitsmarktpolitik: Paradigmenwechsel eingeleitet

Mehr Menschen in Arbeit bringen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken, Vermittlungshürden abbauen: Das sind die Ziele der Garantie der Beschäftigungsfähigkeit, deren Umsetzung eingeleitet worden ist.

Arbeitslose in Arbeit bringen, Betrieben ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, den Südtiroler Arbeitsmarkt attraktiv und resilient zu  gestalten, dies sind die Ziele, die sich Südtirol gesetzt hat und für deren Erreichung über die 2021 von der Regierung in Rom vorgesehene Beschäftigungsfähigkeitsgarantie (GOL-Garanzia di Occupabilità dei Lavoratori) bereits im laufenden Jahr 6,5 Millionen Euro aus dem staatlichen Aufbauplan PNRR nach Südtirol fließen sollen.

Was in Südtirol geplant ist und wie die gesetzten Ziele erreicht werden sollen, darüber haben heute (20. Juli) im Landhaus in Bozen Landesrat Philipp Achammer, der für die Abteilung Arbeitsmarktservice zuständige Direktor, Stefan Luther, und die für Arbeitsvermittlung zuständige Amtsdirektorin Francesca Malara informiert.

Vom Verwalten zum Gestalten übergehen

Von einem Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik sprach Landesrat Philipp Achammer, der bereits 2020 mit dem Strategiedokument "Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-2024" eingeleitet worden sei und unter anderem im Um- und Ausbau der Abteilung Arbeit, die nun den Namen Arbeitsmarktservice trage, Ausdruck finde. "Wir räumen der aktiven Arbeitsmarktpolitik den absoluten Vorrang ein und gehen vom Verwalten zum Gestalten über", betonte der Landesrat. Nach einer "Hochkonjunktur der passiven Arbeitsmarktpolitik in den Pandemiejahren 2020 und 2021, in denen viele Menschen in Südtirol zum ersten Mal im Lohnausgleich waren, haben uns die vorpandemischen Verhältnisse mit Fach- und Arbeitskräftemangel wieder eingeholt", sagte Achammer. Südtirol werde die europäischen Mittel nutzen und ein kapillares System an Maßnahmen und Infrastruktur zu schaffen und öffentliche und private Einrichtungen so zu vernetzten, dass möglichst für alle eine Teilhabe am Arbeitsmarkt  möglich werde und den Bedürfnissen der Arbeitgebenden bestmöglich entsprochen werden könne. Dazu solle die "Garantie der Beschäftigungsfähigkeit" genutzt werden, für welche die Landesregierung Ende Juni ihren eigenen Anwendungsplan definiert hat. 

Relevanz von Sprachen und digitalen Kompetenzen

Über die Inhalte der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie und des Landesanwendungsplans (PAR - piano attuativo regionale) informierte die Direktorin im Amt für Arbeitsvermittlung, Francesca Malara. Der Plan listet demnach die bereits 2022 umzusetzenden Maßnahmen im Detail auf, definiert Zielgruppen, führt ein neues und umfangreiches Assessment ein, legt Hilfestellungen und verbindliche Angebote für alle Maßnahmenwege fest. Er sieht Unterstützungen vor, damit die eingetragenen Arbeitslosen auch die Maßnahmen in Anspruch nehmen können, verweist auf die Relevanz der Sprachkurse und der digitalen Kompetenzen für die Beschäftigungsfähigkeit und sieht die Umschulung, also das Erlernen eines neuen Berufes als Möglichkeit vor. Ebenso schreibt er für alle Empfangenden sozialer Abfederungsmaßnahmen die Pflicht fest, die vereinbarten Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, anderenfalls können die Unterstützungsmaßnahmen gekürzt werden.

Zusätzliches festes Arbeitsvermittlungszentrum in Bozen 

Der für Arbeitsmarktservice zuständige Abteilungsdirektor Stefan Luther verglich den geplanten Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit der Errichtung eines neuen Stadtviertels: Dabei sei die Infrastruktur, besonders auch die digitale von zentraler Bedeutung, ebenso ein koordiniertes Zusammenspiel der öffentlichen und privaten Partner. Um die Beratung von Arbeitslosen und von Betrieben auf Personalsuche zu verbessern und damit das derzeitige Verhältnis von einem Vermittelnden je 1000 Arbeitssuchenden zu verbessern, wurden 70 neue Stellen vorgesehen. Zudem soll ein zusätzliches festes Arbeitsvermittlungszentrum in Bozen und drei mobile Zentren die Vermittlung verbessern und zur effizienten und treffsicheren Vermittlung  beitragen. Da "eine gut ausgebaute Infrastruktur für Maßnahmen auch den notwendigen Wandel auf dem Arbeitsmarkt unterstützt", betonte Luther, der abschließend erklärte: "Jeder Mensch hat auf dem Arbeitsmarkt eine Chance und ist eine Ressource. Aber es gibt auch die Pflicht, sich an den Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit zu beteiligen."


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LPA/jw