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Wassernotstand: Weniger Restwasser in Lasanken- und Kaserbach

LH Kompatscher hat heute eine Dringlichkeitsverordnung unterzeichnet, mit der dem Wassernotstand im Einzugsgebiet des Lasankenbaches in Natz entgegengewirkt werden soll.

Die Wasserknappheit in Südtirol macht sich von Tag zu Tag stärker bemerkbar. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (21. Juli) mittels einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme den Wassernotstand im Versorgungsgebiet der Beregnungsanlage Natz und Umgebung und im Einzugsgebiet des Lasankenbaches ausgerufen und infolgedessen eine Reihe von Maßnahmen in den Gebieten der Gemeinden Natz-Schabs und Lüsen verordnet: So werden die Restwassermengen bei den Wasserfassungen des Bodenverbesserungskonsortium Natz und Umgebung bis zum 9. August 2022 herabgesetzt. Im Lasankenbach bleibt eine Restwassermenge von 145 Liter je Sekunde vorgeschrieben, allerdings wird der gesamte variable Anteil von plus 15 Prozent vorerst ausgesetzt. Von 50 auf 40 Liter je Sekunde wird die Restwassermenge im Kaserbach gesenkt, wo ebenfalls der gesamte variable Anteil (20 %) ausgesetzt wird. Von derzeit 30 auf zehn Liter je Sekunde wird hingegen die Restwassermenge im Rinderbach verringert. 

Mit der Verordnung wird auch das E-Werk (Konzession GD/8612) während des Wassernotstandes außer Betrieb gesetzt. Zudem wird vorgeschrieben, dass sie Maximalwassermenge von 90 Litern je Sekunde bei der Wasserfassung Kaserbach während des Notstandes eingehalten werden muss. Die Beregnungsanlagen "Lüsen Huben" und "Lüsen Kreuz" werden dazu verpflichtet, ihre Wasserableitungen auf die Zeit von 16 bis 10 Uhr zu begrenzen, während das Bodenverbesserungskonsortium Natz und Umgebung innerhalb von sieben Tagen einen befähigten Techniker mit einer einmaligen Kontroll-Wassermessung unterhalb der Fassung am Lasankenbach beauftragen muss und den Ämtern für nachhaltige Gewässernutzung, für Gewässerschutz und für Jagd und Fischerei die Ergebnisse mitteilt. 

Die vorübergehende Verringerung der vorgeschriebenen Restwassermenge im Lasanken- und Kaserbach soll dem Bodenverbesserungskonsortium "Natz und Umgebung" zu Wasser für die Beregnung von Kulturflächen verhelfen. Dadurch sollen Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen abgewendet werden, um letztere trotz stark reduziertem Beregnungsstundenplan bis zur Ernte bringen zu können. 

Die Verordnung stützt sich auf die Bewertung der Kommission für den Wassernotstand vom gestrigen 20. Juli 2022. Die Kommission hatte sich dabei für die Ausrufung des Wassernotstands bis zum 9. August 2022 ausgesprochen.

Die sehr trockene Winter- und Frühjahrsmonate, die geringen Schneefälle und schon seit Wochen aufgebrauchten Schneereserven in der Höhe, die ausbleibenden Niederschläge, die derzeit hohen Temperaturen  und die gestiegene Nachfrage für landwirtschaftliche Bewässerungen haben in den nordöstlichen Alpen einen akuten Wassernotstand bewirkt. Um auch im Unterlauf der Etsch einen ausreichenden Wasserabfluss zu garantieren, hat der Landeshauptmann bereits zwei Verordnungen zum "Wassernotstand im Einzugsgebiet der Etsch".


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LPA/jw