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LTEK 2030+: Stopp für Ansuchen um Erlaubnis oder Tätigkeitsmeldungen

Ab sofort sind keine Ansuchen um Erlaubnis für Beherbergung sowie Meldung der Tätigkeit des Tätigkeitsbeginns mehr möglich. Dies hat die Landesregierung in einer Sondersitzung beschlossen.

Ansuchen um Erlaubnis für die Beherbergung sowie die Meldung der Tätigkeit und des Tätigkeitsbeginns sind bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Landestourismusentwicklungskonzepts 2030+ (LTEK) nicht mehr möglich: Dies hat die Landesregierung am heutigen Mittwoch (3. August) in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen. 

Die Landesregierung hatte das LTEK 2030+ am 28. Dezember 2021 genehmigt. Vergangene Woche - am 25. Juli 2022 - hat der Südtiroler Landtag grünes Licht für die Umsetzung der Handlungsmaßnahmen gegeben: Im entsprechenden Landesgesetz wurde die Einführung einer Bettenobergrenze im Landesgesetz Raum und Landschaft verankert.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Gemeinden bis zur konkreten Anwendung der Handlungsmaßnahmen keine Ansuchen um Erlaubnis zur Ausübung eines Gastgewerbes und auch keine Meldungen der Tätigkeit und des Tätigkeitsbeginns mehr annehmen können.

In Erwartung des Inkrafttretens des Landesgesetzes hat es die Landesregierung für notwendig erachtet, jegliche Maßnahmen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des LTEK 2030+ stehen, auszusetzen. Dies bedeutet: Ab sofort und bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzentwurfes Nr. 111/2022 können die Gemeinden keine der genannten Ansuchen mehr annehmen.


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LPA/np