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Landeshauptmann vertritt Südtirol bei UN-Veranstaltung in New York
Das autonome Land Südtirol ist in einem "High-Level Meeting" zur UN-Generalversammlung in New York mehrfach als Beispiel für die Lösung von Minderheitenkonflikten genannt worden.
In New York tagt die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Am gestrigen Mittwoch, (21. September) hat in deren Rahmen ein "High-level meeting" anlässlich des 30. Jahrtages der UN-Erklärung für Minderheitenrechte (UN Declaration on the Rights of Minorities) stattgefunden. Daran hat auch Südtirols Landeshauptmann teilgenommen.
UN-Vertreter sowie zahlreiche Repräsentanten und Repräsentantinnen von Staaten brachten im Eröffnungsteil sowie in der Generaldebatte des "High-Level Meetings" ihre Positionen und Sichtweisen zum Thema Minderheitenrechte ein.
Fernand de Varennes, Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen im UN-Menschenrechtsrat, sprach in seiner Eröffnungsrede über die großen Probleme weltweit und nannte dabei ausdrücklich ein Beispiel, das zeigen würde, dass erfolgreicher Minderheitenschutz möglich sei: Südtirol. "Die Streitbeilegung Südtirol vor 30 Jahren ist ein gutes Beispiel dafür, wie es zwei Regierungen - Italien und Österreich - gelungen ist, Spannungen und Konflikte friedlich über jahrelange Verhandlungen und einen Prozess des Dialogs auszuräumen", sagte de Varennes. Der Erfolg der Südtiroler Autonomie solle als leuchtendes Beispiel mit der internationalen Gemeinschaft geteilt werden. Denn heute stünden wir weltweit vor noch mehr Herausforderungen bezüglich Frieden und Stabilität als vor 30 Jahren, wobei de Varennes auf die wachsende Instabilität und Spannungen auf der ganzen Welt verwies.
In seiner Rede bei dem "High-level Meeting" nahm der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen als erster Redner aus der Reihe der Staatsvertreter explizit Bezug auf das autonome Südtirol in Italien sowie die slowenische Minderheit in Österreich. "Nach einer langen und schwierigen Geschichte ist die Autonomie Südtirols heute ein Vorbild für die erfolgreiche Umsetzung von Minderheitenrechten", erinnerte Van der Bellen an die entsprechenden Entwicklungen seit dem Ersten Weltkrieg (1914-1918). Die Förderung und der Schutz von Minderheitenrechten würden zur politischen und sozialen Stabilität von Staaten beitragen, ebenso wie zur Stärkung der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen Völkern und Staaten. Es bleibe aber noch viel zu tun, warnte das österreichische Staatsoberhaupt. "Minderheitenrechte und Minderheitenpolitik sind nie abgeschlossen, sie müssen immer weiter entwickelt werden, angepasst an die aktuellen Lebensbedingungen und Bedürfnisse, in jedem Land der Welt", sagte Van der Bellen.
So wie der Schweizer Bundespräsident Ignazio Cassis, der nach Van der Bellen sprach und besonders den Wert der Mehrsprachigkeit hervorhob, nahm auch der slowenische Ministerpräsident Robert Golob in seiner Stellungnahme auf Südtirol Bezug und sprach Österreich und Italien Komplimente aus. Unter den 190 anwesenden Staaten war Südtirol gleich zu Beginn der Veranstaltung in aller Munde, freut sich der Landeshauptmann.
Die italienische Vizeaußenministerin, die am Nachmittag zu Wort kam, dankte zu Beginn ihrer Rede Sonderberichterstatter de Varennes für dessen beachtenswerten Einsatz für Minderheiten. Sie sprach dann vom friedlichen und erfolgreichen Zusammenleben der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol und davon, dass nach den Konflikten in der Vergangenheit das geltende Autonomiemodell Früchte trage. Südtirol sei heute ein gutes Beispiel für gegenseitigen Respekt, Verständnis, Dialog und Inklusion sowie eine positive soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Die Vizeaußenministerin dankte dem Südtiroler Landeshauptmann für dessen Teilnahme in New York und wies auf das 50-Jahr-Jubiläum des Zweiten Autonomiestatuts sowie auf 30 Jahre Streitbeendigungserklärung hin. Sie sagte abschließend: "In der auf internationaler Ebene aktuell schwierigen Situation gibt Südtirol der internationalen Gemeinschaft ein Beispiel für die Lösung von Konflikten auf Basis des Dialogs und gegenseitigen Verständnisses."
"Die Tatsache, dass Südtirol von mehreren Hauptrednern ausdrücklich als eines der weltweit ganz wenigen gelungenen Beispiele für eine friedliche Lösung eines ethnischen Konflikts und für erfolgreichen Minderheitenschutz genannt wurde, ist nicht nur ein Ansporn für die anwesende Staatengemeinschaft, in diese Richtung zu arbeiten, sondern stärkt auch Südtirols Autonomie selbst", ist der Südtiroler Landeshauptmann überzeugt. "Ein international als positiv anerkanntes Regelwerk, für das Italien und Österreich in dieser bedeutenden Veranstaltung im Rahmen der UN-Generalversammlung Lob und Anerkennung von den Vertretern der Vereinten Nationen und von Staatsoberhäuptern erhalten haben, ist auch gerade durch diese offizielle Anerkennung auf internationaler Bühne noch weniger angreifbar und noch besser abgesichert."
Die beim Treffen der Außenminister mit Sonderberichterstatter de Varennes am 11. Juni dieses Jahres in Bozen vereinbarte Einladung an Südtirols Landeshauptmann und seine Teilnahme am "High-level Meeting" war auch in diesem Sinne und mit dieser Zielsetzung gedacht. Darüber hinaus gab es dem Landeshauptmann die Gelegenheit, um in vielen bilateralen Gesprächen und auf den diversen Plattformen für noch mehr Verständnis für Südtirols Autonomie zu werben. "Das Interesse war jedenfalls groß", bestätigt der Landeshauptmann. Dabei habe er stets betont, dass auch Südtirols Autonomie nie als abgeschlossen betrachtet werden könne und im Sinne einer dynamischen Autonomie ständig weiterentwickelt werden müsse. "Es ist auch bei uns immer wieder notwendig, Fehlentwicklungen zu korrigieren, aus- und nachzubessern, so wie eben auch jetzt aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs."
Die Erklärung über die Rechte der Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten wurde von der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1992 angenommen. Zu ihren wichtigsten Bestimmungen gehört, dass "Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, das Recht haben, ihre eigene Kultur zu genießen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben und ihre eigene Sprache zu verwenden, privat und öffentlich, frei und ohne Einmischung oder jede Form von Diskriminierung" (Artikel 2.1).
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LPA/red