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Abkommen zu Dienstbarkeit und zeitweilige Besetzung von Agrarflächen
Das Land Südtirol und der Südtiroler Bauernbund haben ein neues Abkommen zur Bewertung von Dienstbarkeiten und zeitweiligen Besetzungen landwirtschaftlicher Flächen bei Enteignungen unterzeichnet.
Ein neues Abkommen regelt die Kriterien für die Bewertung von Dienstbarkeiten und zeitweiligen Besetzungen landwirtschaftlicher Flächen bei Enteignungen: Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat es am 26. September mit dem Obmann des Südtiroler Bauernbundes, Leo Tiefenthaler, Bauernbunddirektor Siegfried Rinner und Paolo Bega, Direktor des Amtes für Schätzungen des Landes, unterzeichnet. Darin wurden die Richtlinien über die Berechnung der Vergütungen für die Auferlegung von Dienstbarkeiten und die zeitweilige Besetzung von landwirtschaftlichen Flächen aus dem Jahr 2016 überarbeitet. Es berücksichtigt verschiedene technische Neuerungen sowie auch neue Anbauarten, die 2016 noch nicht bewertet worden sind, beispielsweise der Anbau von Clubsorten, Beeren und Kartoffeln. Am Abkommen mitgearbeitet haben auch die Agronomenkammer und verschiedene Berater. "Die Arbeit der Landwirte ist von grundlegender Bedeutung für unser Land, sie erhöht die Wertschöpfung in Südtirol", sagt Landesrat Bessone.
Entschädigungen festgelegt
Dem Eigentümer steht für den Schaden, der ihm im Falle der Besetzung oder der Auferlegung einer Dienstbarkeit eines von ihm bearbeiteten Grundes erwächst, eine Entschädigung im Verhältnis zur Ertragsminderung bzw. dem Ernteverlust der Rodung und der Neubepflanzung der Anlage zu. Spezifische Entschädigungen gibt es auch für Anlagen, die mit Hagelnetz ausgestattet sind, und für Schäden, die durch die Errichtung von "Fremdkörpern" (Bauwerke) innerhalb der Kultureinheiten entstehen. Die Entschädigung der Dienstbarkeit berücksichtigt die Wertminderung des Grundstücks, dessen Wert innerhalb der von der Landesschätzungskommission festgelegten landwirtschaftlichen Mindest- und Höchstwerte zu bestimmen ist. Die Entschädigung wird um zehn Prozent erhöht, wenn die Eigentümer oder andere Beteiligte keinen Einspruch gegen die Festlegung erheben.
Die neuen Kriterien werden auf dem Portal "Schätzungen" der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht, das mit dem Bauernbund Fortbildungsveranstaltungen organisieren wird.
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LPA/ic/mpi