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Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: Auf Zeitplan geeinigt

Bis Februar 2023 sollen die laufenden Verhandlungsrunden zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag abgeschlossen sein. Darauf einigten sich die Landes-Delegation und Gewerkschaftsorganisationen.

Der Zeitplan für die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) der öffentlichen Verwaltungen steht: Demnach nehmen sich die Delegation der öffentlichen Verwaltung und die zuständigen Gewerkschaftsorganisationen vor, in den ersten zwei Monaten des Jahres 2023 sowohl die ausstehenden Punkte des Vertrages für den Zeitraum 2019-2021 als auch jene für den ersten Teilvertrag des Zeitraums 2022-2024 zu fixieren. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungsrunde am heutigen Donnerstag Nachmittag (24. November), auf die sich beide Seiten in einer Aussprache vor einer Woche mit Landeshauptmann Arno Kompatscher geeinigt hatten.  

"Es war ein gutes Gespräch und es gab eine starke Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Darauf aufbauend wird nun intensiv weiter verhandelt," berichtet der Generaldirektor des Landes Südtirol Alexander Steiner über das heutige Treffen. Konkret wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sowohl die Fachleute der öffentlichen Verwaltungen als auch je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen mitarbeiten werden. In vier Treffen sollen technische Aspekte zu einem neuen Lohnmodell für alle Mitarbeiteraufnahmen ab 1. Jänner 2023 geklärt werden. Diese fließen dann in die nächsten Verhandlungsrunden ein, die noch im Jahr 2022 beginnen und Anfang 2023 wöchentlich fortgesetzt werden. Geplant ist, im Februar zu einem Abschluss zu gelangen.     

"Um Zeit zu sparen, werden die Verhandlungen für beide Zeiträume parallel geführt", berichtet der Generaldirektor Steiner. Dann muss zunächst der Vertrag für den abgelaufenen Zeitraum abgeschlossen werden. Erst dann ist es auch formal möglich, die Verhandlungen für die neue Vertragsperiode aufzunehmen. "Wir haben aber vereinbart, dass die Unterschriften zeitnah hintereinander erfolgen sollen", sagt Steiner.

Kollektivvertrag für rund 32.500 Personen im öffentlichen Dienst

Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut. Für den Zeitraum 2019-2021 wurden bereits im ersten (Ende 2019) und zweiten (Ende 2020) Teilvertrag weitreichende Änderungen beschlossen worden.


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LPA/gst