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Landesregierung stimmt Aufwertung der "Regionenkonferenz" zu

Die Landesregierung hat einen Vereinbarungsentwurf genehmigt, der die "Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen" institutionalisert. Für die Sonderautonomien ist eine Schutzklausel enthalten.

Die "Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen" in Italien soll institutionalisiert und somit aufgewertet werden. Dies sieht ein entsprechender Vereinbarungsentwurf vor, den die Landesregierung in ihrer Sitzung am heutigen Dienstag (29. November) angenommen hat. Seit 1981 gibt es diese Konferenz, in der sich die italienischen Regionen und autonomen Provinzen untereinander koordinieren, gemeinsame Interessen besprechen und gemeinsame Standpunkte gegenüber dem Staat erarbeiten. Über diese verhandeln sie dann mit Vertreterinnen und Vertretern des Staates in der sogenannten Staat-Regionen-Konferenz.

Bisher fand die Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen sozusagen als loses Treffen auf Eigeninitiative statt. Nun soll sie zu einem offiziellen Organ werden. Insofern ist der heute von der Landesregierung genehmigte Vereinbarungsentwurf eine Art Gründungsakt: Sie legt Ziele, Aufgaben, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Verwaltung der Konferenz fest.

Schutzklausel für Sonderautonomien

Die Regionen und autonomen Provinzen äußern in dem Dokument unter anderem ihre Überzeugung, dass die Verwaltung auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene durch ein stärkeres "System der Autonomien" effizienter würde. Dieser Punkt hat auch die derzeit auf Staatsebene verhandelte sogenannte differenzierte Autonomie im Blick – also das Bestreben, den Regionen mit Normalstatut mehr Zuständigkeiten einzuräumen. Landeshauptmann Arno Kompatscher sieht darin sowohl Risiken als auch Chancen: "Im Moment sind die Regionen und Provinzen mit Sonderstatut hier vor allem Beobachter. Wir werden aber jeden Schritt genau verfolgen und unsere Position einbringen, um Einschränkungen unserer Zuständigkeiten auszuschließen und alle Möglichkeiten für eine Aufwertung zu nutzen." Daher habe das Land Südtirol auch auf eine Schutzklausel in der Vereinbarung gepocht: Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass die Statuten der Sonderautonomien samt Durchführungsbestimmungen bei allen Verhandlungen der Konferenz erhalten bleiben.

Die Landesregierung hat den Landeshauptmann nun ermächtigt, das Einvernehmen des Landes Südtirol zu erteilen und auch eventuelle später nötige Änderungen entsprechend vorzunehmen.


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LPA/gst