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Gesundheitsvereinigungen: Neuerungen in der Beitragsvergabe
Die Landesregierung möchte Gesundheitsverbände stärker unterstützen und beschließt Neuerungen bei den Richtlinien der Beitragsvergabe sowie eine Erhöhung der Beiträge für die Dachverbände.
Mehr Klarheit, Transparenz und Einheitlichkeit in der Auslegung und in der Anwendung der Vergabekriterien: Um Gesundheitsverbände stärker zu fördern, hat die Landesregierung am Dienstag (29. November) Änderungen bei den Richtlinien zur Vergabe von Beiträgen an Vereinigungen und Verbände im Gesundheitsbereich beschlossen. Unter anderem gibt es Neuerungen bei der Auszahlung der Vorschüsse und im Bereich der Abrechnung, wie dem Zeitraum der Rechnungslegung, den Spesenbelegen und den elektronischen Rechnungen. Die Beiträge werden jedes Jahr vom Land an Vereinigungen im Gesundheitsbereich vergeben, welche die Interessen von Menschen mit bestimmten Pathologien vertreten. Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher unterstreicht die wichtige Rolle der Gesundheitsverbände: "Niemand sollte sich mit seiner Erkrankung allein gelassen fühlen. Die Gesundheitsvereinigungen vernetzen Menschen mit ähnlichen Beschwerden oder Pathologien und sind zeitgleich ein Sprachrohr für deren Anliegen. Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, diese Vereinigungen zu fördern und zu unterstützen."
Die Verbände setzen sich beispielsweise für Personen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen, für onkologische Patientinnen und Patienten oder für Menschen mit schwerwiegenden invalidisierenden Erkrankungen ein. Vereinigungen ohne Gewinnabsicht können die Beiträge des Landes als Vorschuss erhalten, um laufende und geplante Tätigkeiten zu finanzieren. Dieser Vorschuss wurde mit dem aktuellen Beschluss der Landesregierung von 70 Prozent auf 85 Prozent für laufende Ausgaben und von 50 Prozent auf 60 Prozent für sogenannte Initiativen erhöht. Zu den beitragsberechtigten Initiativen zählen beispielsweise Seminare, Kurse, Selbsthilfegruppen, Kongresse, Gesundheitsförderungs- und Präventionskampagnen, Veröffentlichungen von Material mit gesundheitsrelevanten Themen und Freizeitaktivitäten für stationäre Patientinnen und Patienten in Gesundheitseinrichtungen.
Dachverbände werden vermehrt unterstützt
Die einzelnen Vereinigungen können sich zu Dachverbänden zusammen schließen. Diese vernetzen und koordinieren die Aktivitäten der Mitgliedervereinigungen, arbeiten mit öffentlichen Einrichtungen zusammen und unterstützen die Mitgliedsorganisationen im Verwaltungsbereich. Letzteres soll nun laut dem aktuellen Beschluss der Landesregierung ausgebaut werden. So sollen die Dachverbände in Zukunft zusätzliche Aufgaben für ihre Mitglieder im Bereich der Umsetzung des Kodexes für den dritten Sektor, der Personalverwaltung, des Datenschutzes, der Arbeitsverträge sowie Buchhaltung übernehmen. Um die neuen Aufgaben zu bewältigen, wird nun der Beitrag, den das Land jährlich an die Dachverbände für Ausgaben vergibt, von 75 Prozent auf 85 Prozent erhöht. Dieser Beitrag kann für die Deckung von Ausgaben, die in bestimmten Bereichen und bei spezifischen Tätigkeiten anfallen, verwendet werden.
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LPA/so