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Wohnbau: Änderungen am Gesetz bringen Erleichterungen
Mit den heute im Südtiroler Landtag genehmigten Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz lassen sich laut Landesrätin Waltraud Deeg nun rasch Erleichterungen und Verbesserungen umsetzen.
Der Südtiroler Landtag hat sich in dieser Sitzungsperiode ausgiebig mit dem Thema Wohnen beschäftigt. Grund waren einige gesetzliche Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz (LG 13/1998). Für Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg ging es darum, über eine einfache Gesetzesanpassung Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie wichtige Neuerungen einzuführen: "Wohnen ist die soziale Frage der Gegenwart und besonders jene der Zukunft. Das Land unterstützt bereits in vielfältiger Weise Bürgerinnen und Bürger beim Wohnen, sei es in Form von Mietwohnungen, sei mit finanzieller Förderung bei der Verwirklichung des Eigenheims. Mit den heute verabschiedeten Gesetzesänderungen können wir nun Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger umsetzen." Gemeinsam mit dem im Sommer verabschiedeten und seit Herbst in Kraft getretenen Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau (LG 5/2022) habe man damit wichtige Schritte auf dem Weg zum leistbaren Wohnen unternommen und befinde sich damit auf den richtigen Weg. Es gelte nun weiter an den unterschiedlichen Maßnahmen und in den unterschiedlichen Bereichen zu arbeiten, um das 12-Punkte-Programm fürs leistbare Wohnen umzusetzen, betont Landesrätin Deeg.
Neben den Erleichterungen, die unter anderem die Eintragung und Löschung der Sozialbindung betreffen, wurde die rechtliche Basis für die verstärkte Förderung für innovative gemeinschaftliche Wohnformen (wie Mehrgenerationenwohnen, Co-Housing oder ähnliches) geschaffen. Diese können künftig auf geförderten Flächen oder in sanierten Gebäuden verwirklicht werden. Die dabei entstandenen Wohnflächen sollen dann unter anderem für Seniorinnen und Senioren, aber auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Neu ist auch, dass Menschen mit Behinderungen einen erleichterten Zugang zur Wohnbauförderung erhalten sollen. Ebenso neu ist die Angleichung der Regelung eheähnlicher Beziehungen mit jenen für verheiratete Paare. Bereits mehrfach zur Diskussion stand die Senkung der notwendigen Punktezahl, um zu einer Förderung bei Neubau der Erstwohnung zugelassen zu werden. Mit den heute verabschiedeten Gesetzesänderungen braucht es künftig nur mehr 20 Punkte, bisher waren mindestens 23 Punkte nötig. "Damit wollen wir vor allem junge Häuslebauerinnen und Häuslebauer unterstützen", führt Landesrätin Deeg aus. Weitere Neuerungen betreffen die Öffnung der Gesuchstellung auf gefördertem Baugrund in Gemeinden, die nicht die eigene Wohnsitzgemeinde sind, die Schaffung der rechtlichen Basis für die Einführung eines Garantiefonds zur Reduzierung der Risiken für Vermieterinnen und Vermieter. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gemeinden bei den Erschließungskosten besser zu unterstützen und die Erhöhung der Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung aufgrund der Preissteigerungen im Bausektor. Zudem werden mit den heute verabschiedeten Änderungen notwendige technische Anpassungen an das Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) vorgenommen.
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LPA/ck