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Neuer Prüfungsablauf für Snowboardlehrer und -lehrerinnen

Die Kriterien zur Ausbildung der Snowboardlehrer im Gesetz zur Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs wurden bei der gestrigen Sitzung der Landesregierung (13. Dezember) angepasst.

Mit Gesetz regelt das Land Südtirol innerhalb des staatlichen Rahmengesetzes den Beruf des Skilehrers und der Skilehrerin, der Snowboardlehrerin und des Snowboardlehrers und des Langlauflehrers und der Langlauflehrerin. In den vergangenen Jahren haben sich die staatlichen Vorgaben und jene des Wintersportverbands FISI verändert. Bereits angepasst worden waren der Ausbildungsverlauf und die Prüfungsmodalitäten für Skilehrerinnen und -lehrer und Langlauflehrer und -lehrerinnen. 

Bei der gestrigen Sitzung wurden auch Ablauf und Inhalte der Prüfung für Snowboardlehrer und -lehrerinnen den Vorgaben des Wintersportverbands angepasst. Ebenso angepasst wurde der Zeitrahmen für die Erlangung der Weiterbildungspunkte für die gesamte Kategorie: Statt innerhalb von zwei Jahren müssen künftig innerhalb von drei Jahren jene Fortbildungskurse besucht werden, die als verpflichtende Voraussetzung für die Bestätigung der Einschreibung ins Berufsalbum gelten. Derzeit sind 2242 Alpinskilehrer und -lehrerinnen, 319 Snowboardlehrer und -lehrerinnen und 183 Langlauflehrer und -lehrerinnen ins Berufsverzeichnis eingetragen. 

"In einem Wintersportland wie Südtirol ist es von großer Bedeutung, didaktisch und sportlich gut vorbereitete Instruktoren für die verschiedenen Sportarten auf die Pisten schicken zu können. Traditionell zählen die Einheimischen zu ihren Kunden. Sie leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zum gelungenen Urlaubserlebnis unserer Gäste und zur Sicherheit auf den Pisten", sagt Tourismuslandesrat Arnold Schuler


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LPA/uli